Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Am 13. Februar 2022 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Bundesrat und Parlament hatten die Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.


Chronologie von unten nach oben:

Differenzbereinigungsverfahren und Schlussabstimmung

Das Parlament hat am 18. Juni 2021 beschlossen, die Medien mit einem Massnahmenpaket zu unterstützen.


Nationalrat


KVF-N


Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

Das Parlament hat in der Wintersession 2020 eine Änderung von Artikel 70 Absatz 2 RTVG beschlossen, wodurch Arbeitsgemeinschaften und andere einfache Gesellschaften von der Abgabe von Unternehmen für Radio und Fernsehen ausgenommen werden. Das Parlament hat diese Änderung aus dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien herausgelöst und vorgezogen behandelt.

Amtliches Bulletin Nationalrat

Amtliches Bulletin Ständerat 

Weitere Informationen siehe Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)


Nationalrat


KVF-N


Ständerat

Am 18. Juni 2020 hat der Ständerat das Geschäft, abweichend vom Entwurf, mit 29 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) angenommen.

SDA-Meldung:


KVF-S

Am 15. und 27. Mai 2020 hat sich die KVF-S mit dem Geschäft befasst.

Medienmitteilungen der KVF-S:

 


Teilrevision von Radio- und Fernsehgesetz und Postgesetz

Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 für effiziente und rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Online-Medien und Zeitungen ausgesprochen. Er wird dem Parlament im ersten Halbjahr 2020 ein Massnahmenpaket zur Förderung der Medien unterbreiten. Dieses sieht finanzielle Mittel zur Unterstützung der Online-Medien vor. Zudem sollen mehr Tages- und Wochenzeitungen als bisher von der indirekten Presseförderung profitieren. Auf ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien verzichtet der Bundesrat.

 

Vorarbeiten zu einem neuen Bundesgesetz über elektronische Medien

Vernehmlassungsverfahren

Zwischen dem 20. Juni und dem 15. Oktober 2018 konnten die interessierten Kreise zum Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) Stellung nehmen, welches das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) ablösen sollte. Die Vernehmlassung ist auf grosses Interesse gestossen. Die 253 Stellungnahmen waren kontrovers. 

 
 

Medienkonferenz vom 4. März 2018

An der Pressekonferenz nach der Abstimmung zur Initiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" hat Bundesrätin Doris Leuthard die Stossrichtungen des neuen Gesetzes skizziert. Sie hat in Erinnerung gerufen, dass das heutige Gesetz auf Radio und Fernsehen fokussiert. Da der Medienkonsum via Internet markant gestiegen ist, hat der Bundesrat beschlossen, es zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterzuentwickeln (BGeM). Damit soll dem geänderten Nutzungsverhalten Rechnung getragen werden. Service-public-Angebote sollen daher künftig sowohl via Radio und TV als auch Online erbracht und über Leistungsaufträge finanziert werden. Künftig soll es also weniger entscheidend sein, auf welchem Kanal Service-public-Angebote erbracht werden, sondern dass sie produziert werden und es in allen Sprachregionen ein vielfältiges Angebot gibt. Dies soll im Rahmen bestehender Mittel erfolgen.

Elektronische Medienangebote ohne Leistungsauftrag sollen hingegen soweit möglich dereguliert werden – dies betrifft insbesondere die Radios ohne öffentlichen Leistungsauftrag.

Die Werbebeschränkungen für die SRG bleiben auch mit dem neuen Gesetz bestehen, insbesondere das Online-Werbeverbot. Die SRG muss zudem Kooperationen vorantreiben.

Das UVEK wird dem Bundesrat im Rahmen des neuen Gesetzes ausserdem die Schaffung einer unabhängigen Kommission vorschlagen, die für die Erteilung der Leistungsaufträge zuständig sein soll, auch für die SRG-Konzession. Das UVEK wird zudem vorschlagen, dass auf die Möglichkeit des Bundesrates verzichtet werden soll, zwei SRG-Verwaltungsräte zu bestimmen.

Die Vorarbeiten für das neue Gesetz laufen. Die Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien ist für den Sommer geplant.

Zur SDA: Diese spielt in der Schweizer Medienlandschaft eine wichtige Rolle. Der Bundesrat hat im Oktober bei seinem Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019-2022 zwei Millionen Franken für die SDA eingeplant, um Leistungen zu unterstützen, die den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen in allen Sprachregionen zugutekommen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sollen zunächst in der RTVV geschaffen und danach im Gesetz über elektronische Medien verankert werden.

Medienkonferenz von Bundesrätin Doris Leuthard zum Resultat der Abstimmung vom 04.03.2018

Sounding Board

Für die Vorarbeiten für ein solches Gesetz wurde frühzeitig externes Fachwissen insbesondere aus der Wissenschaft, der Medienbranche, der Ausbildung und dem Technologiesektor einbezogen.

Zu diesem Zweck wurde ein Sounding Board einberufen, an dem folgende Personen teilgenommen haben:

  • Annik Dubied
  • Thomas Gabathuler
  • Marcy Goldberg
  • Dominik Kaiser
  • Silvio Lebrument
  • Thom Nagy
  • Matteo Pelli
  • Edy Salmina
  • Simon Schlauri
  • Hansruedi Schoch
  • Alexandra Stark
  • Felix Unholz
  • Patrick Vallélian

Zwei weitere Personen, die eingeladen waren, haben auf eine Teilnahme verzichtet.

Das Sounding Board hat im 2017 dreimal getagt.

Fachkontakt
Letzte Änderung 02.12.2021

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