Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage: Vernehmlassungseröffnung

Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage eröffnet.

Die Schweizerische Post soll auch in einer drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage, wenn immer möglich ihre Grundversorgungsaufträge im Post- und Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Durch Stromsparvorgaben besteht jedoch das Risiko, dass die Post die gesetzlich vorgesehenen Vorgaben zur Grundversorgung nicht mehr vollumfänglich erfüllen kann.

Der Bundesrat will daher mittels Verordnung regeln, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung bei Eintritt einer schweren Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit wird die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktionierung der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden. Es wird also Rechtssicherheit für die Post und deren Kundschaft geschaffen.

Die interessierten Kreise können nun bis am 22. Februar 2024 zur Vorlage Stellung nehmen (per Post an BAKOM, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel oder via E-Mail an pg@bakom.admin.ch).

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Letzte Änderung 11.12.2023

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