Lokalradios und Regional-TV: 51 Bewerbungen um Veranstalterkonzessionen eingegangen; Anhörung

Insgesamt haben 51 Interessierte ein Dossier eingereicht, um ab 2025 eine lokale oder regionale Veranstalterkonzession zu erhalten. In 11 Versorgungsgebieten ist mehr als ein Gesuch eingegangen. In diesen Gebieten werden die Kantone angehört. Bewerberinnen können zu den Konkurrenzgesuchen Stellung nehmen.

Das BAKOM hat am 30. Januar 2023 insgesamt 38 Veranstalterkonzessionen für kommerzielle sowie komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios und Regionalfernsehen ausgeschrieben. Mit Eingabefrist vom 30. April 2023 wurden 51 Bewerbungen eingereicht. Insgesamt sind in 11 Versorgungsgebieten Konkurrenzbewerbungen eingegangen. Diese werden den Kantonsregierungen zur Anhörung unterbreitet. Konkurrierende Bewerberinnen und Bewerbern werden vom BAKOM zur Stellungnahme eingeladen. Stellungnahmen können per E-Mail bis zum 7. Juli 2023 beim BAKOM eingereicht werden.

Das UVEK wird die Konzessionen voraussichtlich bis Ende 2023 erteilen. Die Veranstalter mit der neuen Konzession werden ab dem 1. Januar 2025 einen regionalen Service public Auftrag erfüllen und dafür einen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten.

Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen:

Hinweis: Das BAKOM hat nach Prüfung der Dossiers entschieden, dass lediglich Beilagen, welche die Selektionskriterien betreffen, zur Anhörung aufgeschaltet werden (d.h. konkret Input- und Output-Kriterien gemäss Ausschreibung vom 30. Januar 2023, nicht aber die Qualifikationskriterien). Das bedeutet, dass auch die Finanzdaten der Bewerberinnen nicht publiziert werden. Das BAKOM prüft diese von Amtes wegen im Rahmen der Konzessionsvoraussetzungen. Ebenfalls nicht publiziert werden Beilagen, welche im Rahmen der Ausschreibung nicht ausdrücklich angefordert wurden.

Kommerzielle Lokalradios:

Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios:

Regionalfernsehen:

Die publizierten Bewerbungen enthalten Beilagenverzeichnisse, die teilweise auf Dokumente verweisen, die nicht publiziert wurden. Die Gründe: Einzelne Dokumente wurden von Bewerberinnen und Bewerbern als vertraulich deklariert. Sie liegen dem BAKOM aber vor und werden im Konzessionierungsverfahren berücksichtigt. Zudem haben einzelne Gesuchsteller sehr umfangreiche Dokumentationen eingereicht, die aus Kapazitätsgründen nicht integral veröffentlicht werden konnten. Diese Dokumente sind auf Wunsch beim BAKOM einsehbar.

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Letzte Änderung 12.06.2023

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