Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dies erfordert eine Änderung der Artikel 57 und 67b Absatz 1 und 2 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).

Die interessierten Kreise können nun bis am 1. Februar 2024 zur Vorlage Stellung nehmen (per Post an BAKOM, Abteilung Medien, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel oder via E-Mail an m@bakom.admin.ch).

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Letzte Änderung 09.11.2023

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