Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 in Kenntnis des Vernehmlassungsberichts entschieden, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise zu senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Die Änderung der Radio- und Fernsehverordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Ab 1. Januar 2027 wird die Abgabe für Privathaushalte von 335 auf 312 Franken gesenkt. Zudem wird die Limite für die Abgabepflicht mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmen von 500'000 Franken auf 1,2 Millionen erhöht. Ab dem 1. Januar 2029 wird die Abgabe für Haushalte auf 300 Franken gesenkt.

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Letzte Änderung 15.07.2024

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