Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung; Stellungnahmen

Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dies erfordert eine Änderung der Artikel 57 und 67b Absatz 1 und 2 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).

Die interessierten Kreise konnten vom 9. November 2023 bis zum 1. Februar 2024 Stellung zur Vorlage nehmen. Es sind 298 Stellungnahmen von Kantonen, von in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie zahlreichen Interessenorganisationen eingereicht worden. Ferner haben sich über 140 Privatpersonen zur Vorlage geäussert. Der Bundesrat wird seinen Entscheid zu dieser Teilrevision der RTVV im Sommer 2024 treffen.

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Letzte Änderung 17.04.2024

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