Vernehmlassung über Massnahmen zur Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung

Am 1. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Änderung der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) in Vollzug von Artikel 48a des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet.

Die Vorlage zur Änderung der FDV enthält neue Bestimmungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und -dienste bei Störungen der Stromversorgung. Die neuen Bestimmungen beschreiben die betreffenden Störungen der Stromversorgung, legen fest, welche Fernmeldedienste dabei zu erbringen sind, sowie deren geografische und zeitliche Verfügbarkeit. Sie schaffen eine Berichterstattungspflicht über die Umsetzung der Massnahmen und regeln ein mögliches Audit zur Kontrolle der Vorbereitungen.

Die Vernehmlassung über Massnahmen zur Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung dauerte vom 1. November 2023 bis zum 16. Februar 2024. Es sind 61 Stellungnahmen eingegangen, davon 26 von den Kantonen, 3 von den in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 6 von gesamtschweizerischen Dachverbänden und 26 von weiteren interessierten Kreisen.

Kantone

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Weitere Adressaten

Dokumentation

Fachkontakt
Letzte Änderung 04.04.2024

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