Rundfunk-Richtlinien regeln Verbreitung von Radio- und TV-Programmen

Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den Frequenzbereichen Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in den VHF- und UHF-Bändern erlassen. Damit erhält das UVEK die Möglichkeit, Frequenzen für die Rundfunknutzung freizugeben.

Die Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen vom 22. Dezember 2010 (Rundfunk-Richtlinien) enthalten insbesondere eine Kompetenzdelegation an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), welches über die Freigabe einzelner Frequenzen für Radio- und Fernsehprogramme entscheidet, die wichtigsten Nutzungsmodalitäten festlegt und die Funk-Konzessionsbehörde (ComCom oder BAKOM) entsprechend informiert. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Februar 2011 und ersetzen die VHF-UHF-Richtlinien vom 2. Mai 2007 sowie die Mittelwelle-Richtlinien vom 27. Oktober 2004, die lediglich die digitale Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den genannten Bändern regelten.

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Letzte Änderung 09.02.2011

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