Dieses Dokument präzisiert, gestützt auf Artikel 31 FDV, die Pflichten der Fernmeldedienstanbieterinnen im Bereich der Verzeichnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des öffentlichen Telefondienstes.
SR 784.101.113/1.1 Die Verwaltung und die Bereitstellung von Verzeichnisdaten der Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes
SR 784.101.113/1.1 Die Verwaltung und die Bereitstellung von Verzeichnisdaten der Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes (PDF, 115 kB, 01.01.2021)Ausgabe 7: 18.11.2020 / Inkrafttreten: 01.01.2021
Letzte Änderung 03.12.2020