Die TAV richten sich an die Anbieterinnen von Internetzugängen über Fest- und Mobilfunknetze (IAP, Internet Access Provider) und regeln die Sicherheitsmassnahmen sowie die Meldestelle im Zusammenhang mit der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen.
SR 784.101.113/1.12 Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen
SR 784.101.113/1.12 Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen (PDF, 139 kB, 05.12.2022)Ausgabe 1: 23.11.2022 / Inkrafttreten: 01.01.2023
Letzte Änderung 05.12.2022