Die TAV richten sich an die Anbieterinnen von Internetzugängen über Fest- und Mobilfunknetze (IAP, Internet Access Provider) und regeln die Sicherheitsmassnahmen sowie die Meldestelle im Zusammenhang mit der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen.
SR 784.101.113/1.12 Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen
SR 784.101.113/1.12 Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen
Ausgabe 2: 09.11.2023 / Inkrafttreten: 01.03.2024
Letzte Änderung 18.03.2024