Diese technischen und administrativen Vorschriften gelten für alle Fernmeldedienstanbieterinnen, die Grundversorgungsdienste anbieten. Sie spezifizieren die Leitweglenkung von Notrufen, die von Fest- oder Mobilfunkanschlüssen ausgelöst werden, zu den Alarmzentralen der Polizei, der Feuerwehr, der Dargebotenen Hand, der Krankenwagen sowie der Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche. Sie regeln, wie ein Notruf an der Interkonnektionsschnittstelle von einer Fernmeldedienstanbieterin an die andere weitergegeben wird und wie der Standort der anrufenden Person dem Notrufdienst übermittelt wird. Diese Vorschriften gelten einzig für Notrufe, d.h. Anrufe auf die Nummern 112, 117, 118, 143, 144, 145 und 147.
Ausgabe 17: Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe
SR 784.101.113/1.3 Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe
Ausgabe 17: 19.01.2023 / Inkrafttreten 01.07.2023
Ausgabe 18: Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe
SR 784.101.113/1.3 Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe
Ausgabe 18: 09.07.2024 / Inkrafttreten: 01.04.2025
Bessere Standortidentifikation bei Notrufen
Bessere Standortidentifikation bei Notrufen
Bei Notrufen über Mobilfunk müssen ab dem 1. Juli 2022 zusätzlich genauere Standortinformationen als bisher übermittelt werden. Das gilt für Notrufe, die mit Mobiltelefonen abgesetzt werden ebenso wie für bei Autounfällen von den Fahrzeugen getätigte Notrufe. Dank der präziseren Angaben können die Notruforganisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren.
FAQ zur Standortidentifikation bei Notrufen AML
AML oder Advanced Mobile Location ist ein Dienst, der hilft, Personen automatisch zu orten, wenn sie mit einem Notruf den Rettungsdienst kontaktieren. AML wird automatisch vom Endgerät (z.B. Smartphone) aktiviert, wenn eine Notrufkommunikation aufgebaut wird. Für die Dauer der Kommunikation aktiviert das Endgerät automatisch seinen Ortungsdienst und sobald eine genaue Position mit einem globalen Satellitensystem (GNSS, Global Navigation Satellite System) oder WLAN bestimmt ist, werden diese Informationen per SMS direkt an eine zentrale Empfangsstelle gesendet. Die Genauigkeit der Standortinformationen liegt typischerweise zwischen 5 und 50 m. Der Dienst wurde 2014 ursprünglich in Zusammenarbeit von britischen Rettungsdiensten, Mobilfunknetzbetreibern und Smartphone-Herstellern entwickelt.
Nein. AML ist keine Mobile App, die installiert werden muss. AML ist im Betriebssystem des Smartphone eingebettet und funktioniert automatisch für Geräte, die AML-fähig sind und in den Ländern, in denen AML durch die Betriebssystemhersteller (Google, Apple) aktiviert worden ist. Zur Unterstützung aller Notrufnummern in der Schweiz ist eine Android Version 4.0 «Ice Cream Sandwich» oder höher und eine iOS Version 15.4 oder höher erforderlich.
Die AML-Funktionalität ist in Endgeräten mit Android (ab Version 4.0 /Ice Cream Sandwich) und iOS (ab Version 15.4) integriert. Die AML-Funktion muss in der Schweiz ab dem 17. März 2022 von den Herstellern der Betriebssysteme basierend auf der Fernmeldeanlageverordnung (Art. 7 Abs. 3 Bst. g FAV) in Verbindung mit der Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen (Art. 10a VFAV) aktiviert sein.
Nein, AML ist ein für Endkunden bei einem Notruf in der Schweiz kostenlos nutzbarer Dienst, welcher seit dem 17. März 2020 für alle im europäischen Markt verkauften Smartphones Pflicht ist. Es dürfen keine Gebühren für die für AML erforderliche Datenübertragung vom Endgerät (z.B. Smartphone) zum Endpunkt mittels (Daten-)SMS verrechnet werden.
Ja. AML wird in der Schweiz für die nationalen Notrufnummern der Polizei (117), der Feuerwehr (118), der Sanität (144) sowie dem Vergiftungsnotruf (145) und der Kinder- und Erwachsenen-Hilfenotrufe aktiviert (143, 147) und für die europäische Notrufnummer 112 verwendet. Zur Unterstützung aller Notrufnummern in der Schweiz ist eine Android Version 4.0 «Ice Cream Sandwich» oder höher und eine iOS Version 15.4 oder höher erforderlich.
Das hängt von der länderspezifischen Implementierung und den Geräten ab. Für die Schweiz sind zu unterscheiden:
1. Fall: Ich roame mit meiner SIM-Karte einer Schweizerischen Mobilfunkanbieterin in einem Mobilfunknetz im Ausland:
Sofern AML im besuchten Mobilfunknetz unterstützt wird, kann AML auch in fremden Netzen im Ausland funktionieren, dies in Abhängigkeit des Betriebssystems und der länderspezifischen Gerätekonfiguration.
2. Fall: Ich roame mit einer SIM-Karte einer ausländischen Mobilfunkanbieterin im Netz einer Schweizerischen Mobilfunkanbieter:
Da AML in den Netzen der schweizerischen Mobilfunkbetreiber unterstützt werden muss, kann AML in allen Schweizerischen Mobilfunknetzen funktionieren, dies in Abhängigkeit des Betriebssystems und der länderspezifischen Gerätekonfiguration.
3. Fall: Ich befinde mich ausserhalb der Abdeckung meiner schweizerischen Mobilfunkanbieterin, aber das Netz einer anderen schweizerischen Mobilfunkanbieterin wäre an meinem Aufenthaltsort verfügbar (Nationales Roaming):
Im eingeschränkten Modus können die Standortdaten in der Regel nicht mittels (Daten-) SMS oder Internetzugangsdienst übermittelt werden. Der Sprachnotruf wird immer an eine Notrufzentrale geleitet.
Um AML bereitzustellen, musste in der Schweiz eine zentrale AML-Empfangsstelle durch die Mobilfunkbetreiber eingerichtet werden, welche die Standortinformationen empfängt. Der zentrale AML-Endpunkt wird von der Swisscom betrieben. Diese stellt den Notrufzentralen die Standortdaten über den Standortidentifikationsdienst zentral zu Verfügung.
Basierend auf Art. 29a FDV sowie den Technischen Administrativen Vorschriften (TAV) zur Leitweglenkung und Standortidentifizierung der Notrufe (SR 784.101.113/1.3 Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe (admin.ch)) müssen die Mobilfunkbetreiber die Standortdaten bei Notrufen für den Standortidentifikationsdienst bereitstellen.
Die 55 dezentral organisierten Schweizer Notrufzentralen beziehen die Standortinformationen zu den Notrufen über eine von der Grundversorgungskonzessionärin Swisscom betriebene zentrale Plattform. Ab dem 1. Juli 2022 stehen den Notrufzentralen die AML-Standortdaten aller Mobilfunkbetreiber zentral zur Verfügung. Die Notrufzentralen, die heute noch nicht in der Lage sind, diese Informationen zu empfangen und zu verarbeiten, müssen ihre Systeme bis 31.12.2023 anpassen.
Eine Liste mit Ländern welche AML aktiviert haben, wird auf Webseite der EENA (European Emergency Number Association) aufgeführt und regelmässig aktualisiert.
AML verwendet zur Standortermittlung die Ortungsdienste, die im Gerät eingebaut sind. Bei der netzbasierten Standortermittlung liefert der Mobilfunkbetreiber den ungefähren Standort basierend auf Netzinformationen wie beispielsweise den Antennenstandort, die Funkzelle oder eine Schätzung aufgrund von Messungen von Signallaufzeiten. Beide Ortungsdienste starten mit dem Verbindungsaufbau des Notrufs automatisch. Die gerätebasierte Auswertung von Satellitensignalen (GNSS) zur Standortermittlung ist vor allem im Freien genauer als die netzbasierte Ortung, kann jedoch einige Sekunden in Anspruch nehmen (Time to fix). Dadurch wird der ermittelte Standort erst mit einer gewissen Zeitverzögerung bei den Notrufzentralen eintreffen und laufend aktualisiert.
Ja. Eine Expertengruppe des European Telecommunications Standardization Institute (ETSI) im Fachbereich Emergency Telecommunications (EMTEL) arbeitet seit mehreren Jahren an einem AML Standard. Die technischen Spezifikationen wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.
AML ist der generische Name des Dienstes, der in der technischen Spezifikation TS 103 625 vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ETSI definiert wurde. ELS oder Emergency Location Service ist die Implementierung von AML in Google Android und Google Play Services. Apple implementiert für AML das ‘Hybridized Emergency Location’ (HELO) Verfahren für die Standortermittlung von Notrufen. HELO ist eine Ortungsfunktion, die es iOS-Geräten ermöglicht, Daten von mehreren Quellen wie Wi-Fi, Bluetooth, GPS oder Galileo für die genauen Standortschätzungen zu kombinieren.
FAQ zur Standortidentifikation bei Notrufen eCall 112
Der «eCall 112» ist ein Notruf auf die europäische Notrufnummer 112 aus einem Fahrzeug. Er ermöglicht es, Notrufzentralen bei einem Unfall manuell oder automatisch zu alarmieren und gleichzeitig Angaben zum Ort wie auch weitere Informationen zu übermitteln. Die im Standard ETSI TS 126 267 spezifizierten Unfalldaten (Minimal Set of Data, MSD) werden über ein 2G oder 3G Mobilfunknetz im Sprachkanal übertragen (ähnlich der Übermittlung eines Faxes) und von der Swisscom über einen zentralen Dienst für die Standortidentifikation bei Notrufen den zuständigen Notruforganisationen zur Abfrage bereitgestellt. Ein Faktenblatt des Bundesamts für Strassen (ASTRA) enthält weitere Angaben zu eCall 112.
Bei einem automatisch oder manuell via SOS-Taste ausgelösten eCall 112 werden der Standort des Fahrzeuges, der genaue Unfallzeitpunkt, der vor dem Unfall ermittelte Standort (Fahrrichtung), der Fahrzeugtyp, die Typenkennung, die Anzahl Passagiere und die Art des Treibstoffs gemäss dem Standard CEN EN 15722:2021 übertragen.
Der 2018 eingeführte eCall 112 benötigt einen leitungsvermittelten Sprachdienst (mit 2G/GSM oder 3G/UMTS), zur Übermittlung der Unfalldaten an die Notrufzentrale (ähnlich der Übermittlung eines Faxes). Die meisten der heute verkehrenden Fahrzeuge senden die Unfalldaten mit einem eCall 112 im 3G/UMTS-Netz an die europäische Notrufnummer 112. Falls eine Mobilfunkanbieterin über keine Netzabdeckung mit 2G oder 3G verfügt, übernimmt nach internationalen Standards automatisch eine andere Anbieterin die Übermittlung des Notrufs (nationales Roaming). Dadurch ist gewährleistet, dass der eCall 112 übermittelt werden kann, solange mindestens eine Mobilfunkanbieterin eines Landes 2G oder 3G betreibt.
Seit 2020 ist der Standard für den Test von NG-eCall verfügbar, welcher den eCall 112 mittels LTE (4G) und NR (5G) und künftigen Technologien ermöglicht. Die Daten werden beim Verbindungsaufbau digital übertragen und gleichzeitig wird eine Sprachverbindung vom Fahrzeug zur Notrufzentrale aufgebaut (Voice-over-LTE-Notruf). Betreffend die Einführung von NG-eCall bestehen noch keine Vorgaben.
Die automatische Alarmierung erfolgt nach den gleichen Kriterien wie die Auslösung des Airbag. Dazu gehört insbesondere eine Bremsbeschleunigung von über 2.5 g (starkes Bremsen führt höchstens zu Bremsbeschleunigungen von 1 g). Damit ist eine unbeabsichtigte Alarmierung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei AML und eCall 112 um geräteeigene Ortungsfunktionen, die bei einem Notruf auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden aktiviert werden dürfen. Bei AML werden sie nach Beendigung des Notrufes durch das Gerät wieder deaktiviert. Bei eCall 112 sind sie nur während einer aktiven Notruf-Sprachverbindung verfügbar.
Anhang: Routing-Tabelle - Festnetz & Mobiltelefonie
Dieses Dokument ist Teil der technischen und administrativen Vorschriften für die Leitweglenkung und die Standortidentifikation der Notrufe (SR 784.101.113/1.3). Es enthält die geographische Aufteilung der Einzugsgebiete der Rettungsdienste und die Routing-Nummern für die Leitweglenkung der Notrufe.
Die Ausgabe ist gültig vom 01.12.2024 bis 31.05.2025.
Karten
Die Grenzen der Ortschaften und Sonderfälle der obigen Routing-Tabelle werden an dieser Stelle in grafischer Form zur Verfügung gestellt:
Wenn Sie Fragen bzw. Fehlermeldungen bezüglich der Leitweglenkung oder Standortidentifikation der Notrufe haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Letzte Änderung 04.06.2024