SR 784.101.113/1.4 Schnittstellen von Fernmeldenetzen

Der Fernmeldemarkt verfügt über viele Fernmeldedienstanbieterinnen deren Produkte nicht nur auf herkömmlichen Technologien basieren, sondern sich auch auf neuen innovativen Technologien und Anwendungen stützen. Um die Grundlagen eines möglichst offenen Endgeräteangebots zu schaffen, wurden nationale und internationale Bestimmungen formuliert.

Europäische Bestimmungen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung sollen im Bestreben um eine möglichst kohärente Gesetzgebung mit den EU-Vorschriften auch in der Schweiz umgesetzt werden. Ein Ziel dieser Bestimmungen ist die vorzeitige Mitteilung und Veröffentlichung der technischen Spezifikationen von Netzschnittstellen, über welche Fernmeldedienste erbracht werden. Die hierbei geforderten Spezifikationen müssen hinreichend detailliert sein, um die Entwicklung von Endeinrichtungen zu ermöglichen und damit die Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste zu gewährleisten.

Die vorliegenden technischen und administrativen Vorschriften, die als Umsetzung der oben erwähnten Bestimmungen gelten, regeln die Einzelheiten der Meldung und Veröffentlichung von Schnittstellen für den Zugang zu Fernmeldenetzen auf dem schweizerischen Fernmeldemarkt.

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Letzte Änderung 01.01.2021

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