Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder anderer elektronischer Daten sowie der Identität des Unterzeichnenden. Sie basiert auf einer Zertifizierungsinfrastruktur, die von vertrauenswürdigen Dritten verwaltet wird: den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Deren Infrastruktur bietet ausserdem Lösungen zur Identifikation bei Online-Diensten und zur Sicherung der zu übertragenden Daten. Um die Entwicklung des elektronischen Handels anzuregen, gibt der Gesetzgeber den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis anerkennen zu lassen. Sie können so nachweisen, dass Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der erbrachten Leistungen den geltenden Normen entsprechen. Die elektronische Signatur und die handschriftliche Unterschrift werden zudem mit dem neuen Gesetz unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig betrachtet.
Gesetze und Verordnungen
Technische und administrative Vorschriften
SR 943.032.1 Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (PDF, 257 kB, 01.01.2017)Ausgabe 1: 23.11.2016 / Inkrafttreten: 01.01.2017
Richtlinien
Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP (PDF, 219 kB, 07.12.2017)Ausgabe 2: Dezember 2017
Anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten
Die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten können sich von den Stellen anerkennen lassen, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert wurden.
Letzte Änderung 02.04.2020