4. Neue Domain-Endungen für die Internet Domain-Namen

Was versteht man unter neue gTLD?

Die neuen gTLD sind die Internet Domains der ersten Ebene, deren Verwaltung ab dem 23. Oktober 2013 von der ICANN im Rahmen der ersten Erstellungsrunde von neuen Internet Domain-Namen-Erweiterungen übertragen wurde. Allgemeine Informationen zu den neuen gTLD sowie ausführliche Informationen zu den von der ICANN gestellten Bedingungen für neue Registerbetreiberinnen sind auf der Webseite der ICANN zu finden.
 
 
Allgemeine Informationen zu den neuen gTLD sowie ausführliche Informationen zu den von der ICANN gestellten Bedingungen für neue Registerbetreiberinnen sind auf der Webseite der ICANN zu finden.
 

Wer ist für die Erstellung der neuen gTLD zuständig? Welche Rolle spielt das BAKOM?

Die Erstellung von neuen generischen Domain-Namen der ersten Ebene (gTLD) fällt in die Zuständigkeit der ICANN. Bewerbungen sind bei dieser kalifornischen Gesellschaft in den festgelegten Zeiträumen einzureichen. Die Schweiz und die Bundesverwaltung sind nicht direkt in das Bewerbungsverfahren involviert, können aber Einsprache gegen eine Bewerbung erheben oder sogar ein Konkurrenzgesuch einreichen, wenn das öffentliche Interesse unseres Landes auf dem Spiel steht. Nach Bearbeitung der allfälligen Einsprachen entscheidet letzten Endes die ICANN, ob die gTLD dem Bewerber zugeteilt wird.

Die Aufgabe des BAKOM besteht darin, die betroffenen Kreise über die Entwicklungen im Bereich der Domain-Namen zu informieren.

Ist es sinnvoll, als Schweizer Privatgesellschaft eine gTLD bei der ICANN zu beantragen?

Jede Gesellschaft sollte Zweckmässigkeit, Risiken und Kosten der neuen gTLD für ihre Geschäfte und ihren Ruf bzw. jenen ihrer Produkte oder Dienstleistungen analysieren. Sie sollte namentlich die mögliche Erstellung von thematischen oder generischen Bezeichnungen (z.B. .bank, .finanzen, .uhren, .shop, usw.) prüfen und die allfällige Verwendung durch Dritte von Bezeichnungen, die einem Produkt- oder Markennamen der Gesellschaft entsprechen oder ähneln, berücksichtigen. Zu bedenken sind auch die Kosten für die Implementierung und den Betrieb der Registerdienste sowie die dazu erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen.

Welche Kosten entstehen der sich bewerbenden Registerbetreiberin?

Die Erstellung einer neuen Domain ist mit folgenden Kosten verbunden:

  • Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, wofür eine externe Beratung erforderlich sein kann,
  • Bewertungsgebühr, die der ICANN bei Einreichung der Bewerbung zu überweisen ist (US$ 185'000 für die Anfangsbewertung anlässlich der ersten in 2012 geöffneten Runde),
  • Kosten für die Umsetzung des Projekts,
  • von der ICANN erhobene Jahresgebühr (US$ 25'000 und möglicherweise 0.25 US$ pro registrierten Domain-Namen),
  • wiederkehrende Kosten für den Betrieb der Registerdienste. Gesellschaften, die Registerdienste (Registry Services) erbringen, können hierzu genaue Angaben machen.

Welches sind ganz allgemein die Pflichten einer Registerbetreiberin?

Die Registerbetreiberin muss die Registerdienste gemäss den von der ICANN gestellten Bedingungen umsetzen. Das Modul 5 des "Applicant Guidebook" und dessen Anhang liefern ausführliche Informationen zu den Pflichten der Registerbetreiberin.

Wer kann eine neue gTLD beantragen?

Die ICANN legt die Zulassungskriterien und die Bedingungen zum Erhalt einer neuen gTLD fest. Die Bewerbungen sind der ICANN in den festgelegten Zeiträumen einzureichen. Der Bewerber muss der ICANN den Nachweis erbringen, dass er über die technischen, organisatorischen und finanziellen Kapazitäten für die Umsetzung und den Betrieb der Registerdienste verfügt.

Wann kann ich meine Bewerbung um eine Domain einreichen?

Die erste Bewerbungsperiode hat zwischen Januar und Mai 2012 stattgefunden. Die ICANN wird auf ihrer Internetseite die Daten der nächsten Bewerbungsperioden, an welchen ihr Bewerbungen unterbreitet werden können, veröffentlichen.
 

Können mehrere Bewerbungen eingereicht werden?

Grundsätzlich ja. Jede Bewerbung unterliegt jedoch einem separaten Bewertungsverfahren von Seiten der ICANN. Ausserdem sind die Bewertungsgebühren (US$ 185'000 für die Anfangsbewertung anlässlich der ersten in 2012 geöffneten Runde) für jede Bewerbung zu
entrichten.

Welche Arten von Namen können für eine neue gTLD beantragt werden?

Vorbehaltlich der von der ICANN erstellten Liste der Ausnahmen (insbesondere Ländernamen) können Bewerber einen Antrag für jede beliebige Zeichenfolge einreichen. Es kann sich dabei um eine thematische Bezeichnung (z.B. .bank, .tourismus), eine Marke, einen geografischen Namen oder eine Gemeinschaftsbezeichnung handeln. Die ICANN weist jedoch Bewerbungen um Bezeichnungen zurück, die zu Verwechslungen mit bestehenden TLD führen könnten.

Welche Zeichen können die Namen/Bezeichnungen der neuen gTLD enthalten?

Die Namen der neuen gTLD können lateinische sowie mit Akzenten versehene und nicht zum lateinischen Alphabet gehörende Schriftzeichen (IDN, "Internationalized Domain Name", z.B. chinesische, kyrillische oder arabische Schriftzeichen) enthalten. gTLD, die ausschliesslich aus Ziffern bestehen, sind nicht zulässig.

Welche Anforderungen müssen die Namen neuer gTLD hinsichtlich der Länge erfüllen?

Die Namen neuer gTLD können 3 bis 63 Zeichen lang sein.

Kann ich die Zuteilung eines geografischen Domain-Namens beantragen, der eng mit unserem Land verknüpft ist?

Bewerbungen um geografische Domain-Namen müssen mit einer Bescheinigung, welche das Einverständnis der zuständigen Behörde nachweist bei der ICANN eingereicht werden. 

Wird der Bund Anträge für gewisse geografische gTLD (.schweiz usw.) einreichen?

Die Bundeskanzlei ist für die Erarbeitung einer Bundespolitik für den Schutz und/oder die Registrierung von gTLD und Domain-Namen von nationalem Interesse zuständig.

Der Bund hat 2012 eine Bewerbung für den Domain-Namen .swiss eingereicht. Es ging darum die Interessen des Landes zu wahren und zu verhindern, dass Dritte diese Endung monopolisieren oder missbrauchen.
 

Welches Recht ist für die Beziehungen zwischen der Registerbetreiberin und der ICANN, zwischen der Registerbetreiberin und den Registraren sowie zwischen den Registraren und ihren Kunden (Halterinnen oder Halter von Domain-Namen) anwendbar?

Diese Beziehungen werden durch privatrechtliche Verträge zwischen den genannten Parteien geregelt. Für die Beziehungen zwischen der ICANN und der Registerbetreiberin gilt a priori das kalifornische Recht.

Welche Schutzvorkehrungen werden für Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber (geistiges Eigentum) getroffen?

Während der Bewertung der Bewerbungen haben die Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber die Möglichkeit, gegen eine Bewerbung Einsprache zu erheben, indem sie sich an die von der ICANN bezeichnete Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten wenden. Inhaberinnen oder Inhaber geistiger Eigentumsrechte können somit Einsprache wegen Verletzung ihrer Rechte erheben, indem Sie eine auf Englisch abgefasste E-Mail an das "Arbitration and Mediation Center" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) schicken. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite dieser Stelle zu finden. Für Beratung bei Konflikten zwischen Domain-Namen und Marken wenden Sie sich bitte an einen Markenberater. Die eingereichten Einsprachen werden in einem Schlichtungsverfahren behandelt (Modul 3 des Bewerbungsleitfadens). 

Ausserdem müssen neue Registerbetreiberinnen Mechanismen schaffen, die den Rechteinhaberinnen oder Rechteinhabern ermöglichen:
  • einen Domain-Namen während der so genannten Sunrise-Periode vorzeitig in der neuen gTLD zu registrieren;
  • jede Streitigkeit mit einer neuen Registerbetreiberin betreffend Gemeinschaftsdomains mit Hilfe der Verfahren "Post-Delegation Dispute Resolution Procedure" (PDDRP) oder "Registration Restriction Dispute Resolution Procedure" (RRDRP) zu regeln;
  • sich gegen als missbräuchlich erachtete Registrierungen von Domain-Namen der zweiten Ebene in jeder neu erstellten gTLD zu wehren, mittels eines Systems zur raschen Sperrung von Domain-Namen (URS) oder mittels des "klassischen" Verfahrens UDRP;
  • ihre Marken bei einem Clearinghouse zu registrieren, das von jeder Registerbetreiberin im Rahmen von Differenzbereinigungsverfahren zwingend genutzt werden muss.

Kann die Schweizer Regierung meine Interessen als Bewerber oder Opponent bei der ICANN vertreten?

Die Schweizer Regierung kann nur eingreifen, wenn öffentliches Interesse auf dem Spiel steht. Private Interessen müssen von der Partei, die sich als geschädigt erachtet, direkt bei der ICANN oder den Stellen zur Beilegung von Streitigkeiten gemäss den von der ICANN festgelegten Verfahren oder mittels Klage vor einer zuständigen staatlichen Justizgewalt vertreten werden.

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Letzte Änderung 08.11.2013

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