Unter gewissen Bedingungen sind die Registerbetreiberinnen der Domains .ch und .swiss verpflichtet, einen Domain-Namen zu blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser benutzt wird, um mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen (sogenanntes Phishing), schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder solche Handlungen zu unterstützen.
Die in der Verordnung über Internet-Domains (VID; SR 784.104.2) festgelegten Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, die mithilfe von Domain-Namen verübt wird, gelten für die vom Bund verwalteten Internet-Domains der ersten Ebene (gTLD) .ch und .swiss. Gemäss der VID können die für die Verwaltung dieser Adressierungselemente zuständigen Registerbetreiberinnen einen Domain-Namen unter .ch und .swiss vorübergehend blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser benutzt wird, um:
- mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen (Phishing);
- schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder zu nutzen; oder
- solche Handlungen zu unterstützen.
Die Registerbetreiberinnen sind ausserdem verpflichtet, diese Domain-Namen auf Antrag einer vom BAKOM anerkannten Stelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu sperren.
Das BAKOM ist gemäss Artikel 15 Absatz 3 VID für die Anerkennung der Stellen zuständig, die bei den Registerbetreiberinnen von .ch und .swiss die Sperrung von Domain-Namen verlangen können. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt voraus, dass die Stelle beim BAKOM schriftlich ein begründetes Gesuch um Anerkennung einreicht (vgl. Kap. 5 der TAV betreffend die Zuteilung und Verwaltung der Domain-Namen der zweiten Ebene, die der Internet-Domain ".ch" untergeordnet sind, SR 784.101.113/2.13, resp. Kap. 9 der TAV betreffend die Zuteilung und Verwaltung der Domain-Namen der zweiten Ebene, die der Internet-Domain ".swiss" untergeordnet sind, SR 784.101.113/2.14).
Liste der vom BAKOM anerkannten Stellen für die Bekämpfung der Cyberkriminalität gemäss Art. 15 Abs. 3 VID (SR 784.104.2)
Name, Adresse | Tätigkeit | Datum der Anerkennung |
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Bundesamt für Cybersicherheit BACS CH-3003 Bern E-Mail: |
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (National Cyber Security Centre - NCSC) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen. | 15.06.2010 |
Kantonspolizei Zürich E-Mail: |
Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime, Betrieb – gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Zürich und der Stadtpolizei Zürich – eines Cybercrime-Kompetenzzentrums |
09.02.2018 |
Kantonspolizei Bern https://www.police.be.ch/de/start/ueber-uns/kontaktformular.html |
Koordinationsstelle für die Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität und führen von Ermittlungsverfahren | 03.04.2019 |
Bundesamt für Polizei fedpol Guisanplatz 1a CH-3003 Bern E-Mail: Kontaktformular http://www.fedpol.admin.ch |
Bekämpfung der Cyberkriminalität, Aufdeckung von Straftaten im Internet, Verfolgung grenzüberschreitender Schwerstkriminalität, Koordination und Unterstützung von Ermittlungsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene. |
03.10.2019 |
Zuger Polizei
Dienst Cyber- und Wirtschaftsdelikte
Fachstelle Cyber
An der Aa 4
CH-6300 Zug Tel. +41 (0)41 728 41 41 |
Ermittlungsverfahren und Prävention im Bereich Cybercrime und digitalisierter Kriminalität, Koordinationsstelle für Cyberermittlungen | 10.12.2019 |
Kantonspolizei Schwyz |
Der Dienst Cybercrime sorgt mit Prävention und Repression für mehr Sicherheit im virtuellen Raum und führt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime. Der Dienst ermittelt gegen alle Formen der Internetkriminalität. | 19.03.2020 |
Police cantonale vaudoise E-Mail: info.police@vd.ch |
Ermittlungsverfahren und Hilfe bei der Prävention im Bereich der Cyberkriminalität.
|
08.06.2020 |
Swissmedic |
Erkennung und Bekämpfung von betrügerischen Handlungen (insbesondere Phishing) im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Arzneimitteln.
|
23.04.2021 |
Polizei Basel-Landschaft Tel. +41 (0)61 553 35 35 E-Mail: pol.staberm@bl.ch
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Das Kompetenzzentrum Cybercrime ist innerhalb der Polizei Basel-Landschaft die Koordinationsstelle für die Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität. In dieser Funktion ist es für die Angehörigen des Korps die Zentrale Ansprechstelle bei der Ermittlungsunterstützung entsprechender Delikte. Zudem fungiert das Kompetenzzentrum Cybercrime ats SPOC für externe Partner, wie Staatsanwaltschaften und andere Polizeikorps. | 17.12.2021 |
Etat-major de la Police Judiciaire Brigade de Criminalité Informatique (BCI) Brigade des Cyber Enquêtes (BCE) |
BCI: Die Brigade für Computer- und Internetkriminalität ist auf die forensische Analyse verschiedener digitaler Datenträger spezialisiert und unterstützt die BCE bei der Untersuchung von Phänomenen der Cyberkriminalität im weiteren Sinne. BCE: Die Brigade für Cyber-Ermittlungen ist für polizeiliche Ermittlungen im Zusammenhang mit den wichtigsten aktuellen Phänomenen der Cyberkriminalität zuständig. Dazu gehören die Cyber-Wirtschaftskriminalität, Cyber-Sexualdelikte, die Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten. |
14.01.2022 |
Kantonspolizei Graubünden |
Der Cybercrime Dienst der Kantonspolizei Graubünden ist eine dedizierte Fachdienststelle für die Bekämpfung der Kriminalität im virtuellen Raum. Er führt einerseits eigene Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime im engeren Sinn (Malware, Hacking, Phishing, DDoS, Botnet usw.) und andererseits aber auch im Bereich Ermittlungen im weiteren Sinn (Betrug, Drohung, Kipo usw.) durch. | 22.11.2022 |
Polizia Cantonale E-Mail: |
Die Abteilung Cyber Investigations der SATI führt hauptsächlich Ermittlungen im Bereich der Internetkriminalität durch, insbesondere solche, die sich auf wichtige technische Vorfälle von Internetkriminalität beziehen (Phishing, Hacking, Malware, Botnet, DoS/DDoS usw.). | 14.12.2022 |
Police cantonale Tel : +41 (0)26 305 18 66 E-mail : cybercrime@fr.ch |
Der Fachbereich Cyberermittlung innerhalb des Cyberkriminalität Kommissariat der Freiburger Polizei ist die Koordinationsstelle für die Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität sowie die entsprechende Prävention zuständig. Er fungiert als SPOC für externe Partner wie Staatsanwaltschaften und führt Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime im engeren Sinn (Phishing, Hacking, Malware, Botnet, DoS/DDoS usw) durch. Er unterstützt die Ermittlungen bei Fällen von digitalisierter Kriminalität (Cybercrime im weiteren Sinn). | 24.01.2023 |
Kantonspolizei St.Gallen Tel. +41 (0)58 229 49 49 (Hauptnummer Kapo SG) E-Mail: |
Die Abteilung IT-Forensik & Cybercrime (IFC) ist innerhalb der Kantonspolizei St. Gallen die Koordinationsstelle für sämtliche Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität. Die Abteilung IFC besteht aus zwei Gruppen: Cyber-Ermittlung & Datenanalyse (IFC1) und IT-Forensik & Technische Überwachung (IFC2). Durch diese werden in eigener Zuständigkeit auch Ermittlungsverfahren bei Cybercrime-Phänomenen im engeren Sinn (Malware, Hacking, Phishing, DDoS, Botnet, usw.) sowie technisch komplexen Tatbeständen der restlichen Cybercrime-Phänomene (weiterer Sinn) vorgenommen. | 01.02.2023 |
Police neuchâteloise Pikettdienst: +41 32 889 90 00 E-Mail: |
Die Brigade ist innerhalb der Neuenburger Polizei für die Bearbeitung von Fällen und Anzeigen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität zuständig. Sie unterstützt die Sicherheitspolizei und arbeitet mit der Staatsanwaltschaft Neuenburg zusammen. Ausserdem nimmt sie Präventionsaufgaben wahr. | 12.12.2023 |
Letzte Änderung 31.07.2024