Anpassung der Regeln für die Veröffentlichung der Registrierungsdaten des Domains .ch

Mit der Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Regeln für die Veröffentlichung der Registrierungsdaten für die Domain .ch zum Schutz der Privatsphäre wesentlich geändert. Persönliche Daten der Halterinnen und Halter von .ch-Domain-Namen, wie Name und Adresse, sind nicht mehr über den RDDS-Dienst (ehemals WHOIS) der Registerbetreiberin SWITCH veröffentlicht. Diese Daten sind nur noch auf Gesuch hin Personen zugänglich gemacht, die ein überwiegendes Interesse glaubhaft machen.

Mit der Entwicklung der Datenschutzbestimmungen (Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes, Europäisches Datenschutzgesetz, kalifornisches Recht) haben sich die Vorstellungen und Erwartungen bezüglich des RDDS (WHOIS) eindeutig in Richtung eines grundsätzlichen Verbots der Veröffentlichung jeglicher persönlicher Daten von Domain-Namen-Halterinnen und -Halter entwickelt. Deshalb gelten in der Schweiz seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln für die Einsicht in die Registrierungsdaten für .ch-Domain-Namen. Damit folgt sie der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die eine weitreichende Reform des RDDS-Dienstes (WHOIS) für generische Internet-Domains (gTLDs) durchgeführt hat, und der Mehrheit der europäischen Länder, die sich an die Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ihre nationale Top-Level-Domain (ccTLD) halten.

Konkret bedeutet dies, dass jegliche Veröffentlichung von persönlichen Daten von Domain-Namen-Halterinnen und -Haltern (Name und Postadresse der Halterin oder des Halters des betreffenden Domain-Namens sowie Name und Postadresse des Technischen Kontakts) über den RDDS-Dienst (WHOIS) nun verboten ist. Nur Personen, die ein überwiegendes Interesse glaubhaft machen, können über einen von der Registerbetreiberin SWITCH betriebenen spezialisierten Auskunftsdienst auf diese persönlichen Daten zugreifen. Der Zugang zu diesem spezialisierten Auskunftsdienst ist kostenlos; seine Einrichtungs- und Betriebskosten sind mittels eine leichte Erhöhung des Grosshandelspreises gedeckt, den die Registerbetreiberin seit dem 1. Januar 2021 für jede Registrierung oder Erneuerung eines .ch-Domain-Namens in Rechnung stellt. Darüber hinaus ist die Registerbetreiberin befugt, spezifische und vereinfachte Zugangsverfahren einzurichten, insbesondere für die Strafverfolgungs- und andere Behörden.

Weitere Informationen sind auf der Website Registerbetreiberin SWITCH verfügbar:

https://www.switch.ch/stories/Greater-privacy-and-protection-against-cybercrime/

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Letzte Änderung 26.07.2022

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