Öffnung der Domain .swiss für natürliche Personen

Ab dem 24. April 2024 können natürliche Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in der Schweiz einen .swiss-Domain-Namen erwerben. Damit stehen die .swiss-Internetadressen der gesamten schweizerischen Gemeinschaft (Community) zur Verfügung. 

Logo .swiss

Bisher waren .swiss-Domain-Namen öffentlichen oder privaten Unternehmen und Organisationen vorbehalten. Dies ändert sich nun: Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute, sowie Privatpersonen können ab dem 24. April 2024 die Registrierung eines .swiss-Domain-Namens beantragen. 


Um einen .swiss-Domain-Namen zu erhalten, müssen sich die gesuchstellenden Personen an einen der akkreditierten Registrare oder an eine ihrer Wiederverkäuferinnen wenden und haben bestimmte Bedingungen zu erfüllen. So muss die beantragte Bezeichnung grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. 


Mit einer Informations- und Marketingkampagne will das BAKOM als Registerbetreiberin die.swiss-Domain bei neuen Zielgruppen bekannt machen. Die Kampagne wird von der Kommunikationsagentur Agence Trio aus Lausanne durchgeführt, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurde. Die Kosten dafür belaufen sich auf maximal rund 210 000 Franken.


Bei der Lancierung im Jahr 2016 war die Zuteilung von .swiss-Domain-Namen allein Unternehmen mit Handelsregistereintrag, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und anderen Organisationen des öffentlichen Rechts sowie Schweizer Vereinen und Stiftungen vorbehalten. Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat jedoch die Öffnung der Domain .swiss für natürliche Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag beschlossen. Zu diesem Zweck hat er eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. 


Interessierte finden eine Fülle an Informationen rund um die Domain .swiss, insbesondere zu den Bedingungen und dem Verfahren für die Registrierung, auf den Webseiten

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Letzte Änderung 06.03.2024

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