Bei IoT geht es um die Vernetzung von Objekten übers Internet, wie z.B. Industriemaschinen, Autos, TV's und Waschmaschinen. Durch diese Vernetzung und die immer grössere Verbreitung von Sensoren in den (Alltags-) Objekten entstehen Milliarden "intelligenter Gegenstände". Eine einheitliche Definition von IoT hat sich unter den unterschiedlichen Akteuren jedoch noch nicht durchgesetzt.
Diese Milliarden von vernetzen Objekten, sollen den Menschen im Alltag unterstützen und generieren gleichzeitig eine riesige Menge an strukturierten Daten, welche für Analysen und Optimierungen genutzt werden können. IoT ist somit einer der wichtigsten Datenlieferanten für Big Data.
Diverse Studien gehen von einem starken Wachstum der vernetzten IoT Objekte in den nächsten Jahren aus. Ericsson beispielsweise geht im Mobility Report davon aus, dass im Jahr 2023 31.4 Mia. Geräte vernetzt sein werden, davon 23.3 Mia. IoT Objekte und 11.6 Mia. herkömmliche Geräte wie PC's, Smartphones und Festnetztelefone.
Cyber-Sicherheit / Datenschutz
Die Cyber-Sicherheit und der Datenschutz sind wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von IoT. Die vernetzten Objekte generieren eine sehr grosse Menge an zum Teil sensiblen Daten, welche über die Netzinfrastruktur der unterschiedlichen Anbieterinnen laufen. Auf strategischer Stufe will der Bund mit der Strategie Digitale Schweiz Rahmenbedingungen schaffen, damit die Cyber-Sicherheit und der Datenschutz für zukünftige Anforderungen vorbereitet ist. Für IoT relevante Datenschutzfragen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig. Mit Fragen zur Cyber-Sicherheit setzt sich die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) auseinander und ist zudem die Kontaktstelle für die Meldung von Angriffen. Zusätzliche Informationen zur Sicherheit und dem Cyberschutz hat die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) publiziert.
Digitale Strategie Schweiz
Informationen zum EDÖB
Informationen zu MELANI
Informationen zu ENISA
Roaming
Durch IoT Objekte z.B. Fahrzeuge mit verbauter SIM Karte oder Smartwatches, können Roaminggebühren anfallen. Eine Regelung ist im geltenden Fernmeldegesetz (FMG) nicht vorgesehen, wird jedoch nach Inkrafttreten des revidierten FMG in Form internationaler Abkommen zu prüfen sein. Für konkrete Fragen zu den Roaminggebühren ist die Dienstanbieterin zuständig.
IoT Geräte / Hardware
Hersteller von IoT Objekten müssen die Konformitätsvorschriften des BAKOM einhalten, um eine möglichst störungsfreie Kommunikation zwischen den Objekten unterschiedlicher Hersteller sicher zu stellen.
Weiterführende Informationen zu den Konformitätsvorschriften
Adressierungselemente
Das BAKOM ist zuständig für Adressierungselemente wie z. B. die Mobiltelefonnummern. Diese werden auch für IoT Objekte verwendet. Das BAKOM beobachtet die Entwicklung des Bedarfs, damit frühzeitig eingeschritten werden kann, falls die Adressierungselemente knapp werden sollten.
Funkfrequenzen / Spektrum
Die meisten IoT Objekte sind über ein kabelloses Netz ans Internet angebunden z.B. mittels LoRa, WiFi oder 5G und benötigen Spektrum- / Frequenzressourcen sowie Schutz vor Störungen. Das BAKOM ist für das Management dieser Ressourcen in der Schweiz zuständig und sorgt dementsprechend dafür, dass ausreichend Frequenzen respektive Spektrum für die unterschiedlichen Anwendungen zur Verfügung steht. Detaillierte Informationen auch bezüglich Schutz vor Störungen, finden Sie hier: Frequenzen und Antennen
Standardisierung
Die Entwicklung von IoT schreitet weltweit voran. Um frühzeitig den Regulierungsbedarf abschätzen zu können, folgt das BAKOM Entwicklungen im internationalen Umfeld und diversen Standardisierungsgremien. Dabei werden Entwicklungen z.B. bezüglich fix eingebauten SIM-Karten, Anforderungen an die Spektrumsressourcen und Umgang mit proprietären IoT Lösungen aufmerksam beobachtet.
Weiterführende Links:
Häufige Fragen
Ein IoT Dienstanbieter muss unter dem geltenden FMG als FDA registriert werden, wenn er folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- es findet eine fernmeldetechnische Übertragung statt d. h. ein elektrisches, magnetisches, optisches oder anderes elektromagnetisches Senden oder Empfangen von Informationen über Leitungen oder Funk.
- Informationen werden übertragen d. h. Zeichen, Signale, Schriftzeichen, Bildern, Lauten oder Darstellungen jeder Art für Menschen, andere Lebewesen oder Maschinen
- die Informationen müssen für Dritte sein d. h. nicht für sich selber (Eigengebrauch), sondern für andere juristische oder natürliche Personen. Keine derartigen Drittverhältnisse liegen innerhalb eines Unternehmens, zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften oder innerhalb eines Konzerns vor.
Einen Leitfaden, mit zusätzlichen Informationen bezüglich Registrierung, finden Sie hier.
Letzte Änderung 18.03.2024