Messung der Qualität des Internetzugangs

Wer einen Internetzugang hat, kann dessen Qualität seit dem 1. September 2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen. Die grossen Schweizer Anbieterinnen von Internetzugängen bieten dieses Werkzeug ihren Kundinnen und Kunden gemeinsam an. Damit liegt auch in der Schweiz ein aussagekräftiges Instrument zur Feststellung der Qualität des jeweiligen Internetzugangs vor.

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Die Messung des Internetzugangs ist auf allen drei Mobilfunknetzen der Schweiz möglich. Darüber hinaus wird sie auch von den grösseren Festnetzfirmen mit mindestens 300 000 Kundinnen und Kunden ermöglicht.

Das von den Firmen Swisscom, Sunrise UPC und Salt gemeinsam entwickelte Messinstrument steht seit dem 1. September 2021 auf www.networktest.ch sowie in den üblichen App Stores zur Verfügung. Die anonymisierten Messresultate werden ab Januar 2022 ebenfalls auf www.networktest.ch veröffentlicht.

Die gemessene Qualität umfasst:

  1. die Geschwindigkeit der Datenübertragung in beide Richtungen (Download und Upload),
  2. die Zeit, die ein Datenpaket vom Start bis zum Ziel und zurück benötigt (Round Trip Time)
  3. die Laufzeitvarianz (Jitter, Varianz der Paketumlaufzeit)
  4. die Paketverlustrate (Packet loss ratio)
  5. bei Mobilfunk: zusätzlich die Stärke des Signals, welches das Mobiltelefon von der Mobilfunkantenne empfängt (received signal strenght).

Kundinnen und Kunden können nun aufgrund der Messungen besser beurteilen, ob die Qualität des Internetzugangs ihren Erwartungen entspricht (geografische Karten und Grafiken).

Die Schweizer Messanwendung funktioniert gleich wie diejenigen, die in vielen unserer Nachbarstaaten angeboten werden. Dadurch sind auch Vergleiche mit dem Ausland aussagekräftiger als bisher.

Die Vorgaben zur Messung der Internetqualität sind im seit 1. Januar 2021 geltenden Fernmelderecht festgelegt (Artikel 12a FMG und Artikel 10e FDV). Die Details bestimmen die Technischen und Administrativen Vorschriften 1.9, die das BAKOM am 18. November 2020 (1. Ausgabe) und am 01. Januar 2024 (2. Ausgabe) veröffentlich hat.

Die Daten, ab denen die Messung und die Veröffentlichung der Messergebnisse erfolgen, sind in Teil III, Absätze 3 und 5 der FDV-Revision vom 18. November 2020 (AS 2020, S. 6203) aufgeführt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 01.09.2021

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