Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider

Das schweizerische Zivilrecht enthält keine spezifische Regelung der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Ein am 11.12.2015 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht stellt fest, dass der geltende rechtliche Rahmen ausreicht, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider zu erfassen. Der Bundesrat hält daher eine allgemeine gesetzliche Regelung im Bereich der Providerhaftung derzeit nicht für angebracht.

Letzte Änderung 18.03.2024

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