Künstliche Intelligenz

Erste Evaluation der Leitlinien zur künstlichen Intelligenz

Die Leitlinien zur künstlichen Intelligenz für den Bund werden angewendet und sind immer noch aktuell. Zu diesem Schluss kommt das BAKOM in seiner im Herbst 2022 durchgeführten Evaluation. Es sieht keinen Anpassungsbedarf. Die nächste Evaluation ist für 2024 geplant.

Der Bundesrat verabschiedete im November 2020 Leitlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Bundesverwaltung. Die insgesamt sieben Leitlinien bieten der Bundesverwaltung sowie den Trägern von Verwaltungsaufgaben des Bundes einen allgemeinen Orientierungsrahmen und sollen eine kohärente Politik in Bezug auf KI gewährleisten.

2022 ist die Anwendung und Aktualität der Leitlinien erstmals überprüft worden. Hierfür hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Umfrage in der Bundesverwaltung durchgeführt und die betroffenen Stellen eingeladen, über die Anwendung der Leitlinien zu berichten und allfälligen Anpassungsbedarf derselben zu identifizieren.

Die Umfrage hat ergeben, dass die KI-Leitlinien in der Bundesverwaltung gut bekannt sind und von den Mitarbeitenden, welche sich mit KI beschäftigen (sei dies durch den Einsatz von KI, auf Regulierungs-Ebene, etc.) berücksichtigt und angewandt werden. Die Leitlinien sind als allgemeiner Orientierungsrahmen für den Umgang mit KI im Bund nützlich und es besteht derzeit kein Bedarf, die Leitlinien anzupassen oder zu aktualisieren.

Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, die Leitlinien sowie deren konkrete Anwendung innerhalb des Bundes noch eingehender zu diskutieren. Das BAKOM wird hierzu den Administrativen Ausschuss der Plateforme Tripartite nutzen. Auch das Kompetenznetzwerk für KI im Bund CNAI kann dazu beitragen, die Leitlinien noch besser bekannt zu machen. Die Fachgruppe für Rechtsfragen ("Knotenpunkt Recht"), welche der Plateforme Tripartite und dem CNAI als Expertengruppe in rechtlichen Belangen zur Seite steht, wird die Leitlinien verbunden mit den rechtlichen Anforderungen bei KI-Projekten ebenfalls einbringen und zu deren Umsetzung beitragen.

Angesichts der hohen technologischen Dynamik gilt es, die Aktualität und Anwendbarkeit der Leitlinien weiterhin zu gewährleisten. Gemäss dem Auftrag des Bundesrats wird das BAKOM in Kooperation mit den betroffenen Bundesstellen 2024 eine erneute Evaluation der Leitlinien vornehmen. Bis dahin beobachtet das BAKOM die Entwicklungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von KI sowie gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht des EDA in Bezug auf die Regulierung von KI national wie international weiterhin aufmerksam. Zudem wird sich das BAKOM auch weiterhin, in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Bundesstellen, für die Entwicklung eines angemessenen internationalen Rahmens für KI einsetzen.

Letzte Änderung 14.12.2022

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