Höhe der Abgabe und Rechnungsstellung

Höhe der Abgabe

  • Die Abgabe für Privathaushalte beträgt 335 Franken pro Jahr.
 

Rechnungsstellung

Alle Haushalte verteilt auf 12 Gruppen
  • Die Serafe erhebt die Abgabe für die Privathaushalte.
  • Auf der Rechnung sind die Namen aller volljährigen Personen des Haushalts aufgeführt, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften.
  • Der Haushalt wurde nach dem Zufallsprinzip einer von zwölf Abrechnungsgruppen zugewiesen. Wer in der ersten Gruppe ist, erhält im Januar eine Jahresrechnung von 335 Franken. Wer der zweiten Gruppe angehört, erhält die Jahresrechnung im Februar und so weiter.
  • Falls ein Fehler in den Adressdaten festgestellt wird, ist dieser Fehler direkt bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder des Kantons oder der Serafe zu melden. 
  • Die Rechnungen können als Jahres- oder Dreimonatsrechnung bezahlt werden, per Papier, als eBill (E-Rechnung) oder im Lastschriftverfahren. Eine Dreimonatsrechnung in Papierform kostet aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands zwei Franken zusätzlich.
    Die Radio- und Fernsehabgabe in Kürze (PDF, 141 kB, 04.08.2022)
    Стисло про тарифи на радіо та телебачення (PDF, 310 kB, 04.08.2022)
  • Die Rechnung wird im ersten Monat der Rechnungsperiode gestellt. Die Jahresrechnung ist innert 60 Tagen fällig, die Dreimonatsrechnung innert 30 Tagen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Solidarhaftung der Mitbewohner/innen

  • Alle volljährigen Haushaltsmitglieder haften solidarisch für die Abgabe für Radio und Fernsehen. Auf jeder Rechnung sind alle volljährigen Mitglieder eines Haushaltes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aufgeführt.
  • Die Serafe kann von jedem Einzelnen, der auf der Rechnung steht, den ganzen Betrag verlangen, insgesamt natürlich nur einmal.
  • Die interne Aufteilung ist Sache der volljährigen Mitglieder des Haushalts und unterliegt dem Privatrecht.
  • Im Adressblock der Abgaberechnung sind die volljährigen Personen bis zu einer Haushaltgrösse von drei erwachsenen Mitgliedern einzeln aufgeführt.
  • Bei Haushalten von mehr als drei volljährigen Mitgliedern wird die Namensnennung einer erwachsenen Person im Adressblock mit dem Hinweis "weitere Abgabepflichtige" ergänzt.

Erhebungsstelle

Die SERAFE AG (Serafe) ist die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe und eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Pfäffikon (SZ). Die Serafe erhebt die neue Haushaltabgabe seit dem 1. Januar 2019 im Auftrag des Bundes. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hat ihr das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 10. März 2017 das Mandat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.

Kontaktangaben Serafe:
SERAFE AG
Postfach
8010 Zürich
Tel. 058 201 31 67
Kontakt Serafe
www.serafe.ch

 
 

Beschaffung der Daten

  • Die Daten der Privathaushalte werden der Serafe von den Kantonen und Gemeinden geliefert.
  • Die Serafe erhält die für das Inkasso der Haushaltabgabe notwendigen Daten aus den Einwohnerregistern direkt von jedem Einwohneramt über die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes (Sedex) zugestellt.
  • Die Daten des ausländischen diplomatischen Personals erhält die Serafe direkt über das Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
  • Gesetzliche Grundlagen: Artikel 69g des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 67 und 67a der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401)
 
 

Häufige Fragen

Rechnungsstellung

Zahlungsmodalitäten

Die SERAFE AG    

Datenlieferungen und Datenschutz

Weitere Fragen und Antworten

Letzte Änderung 04.08.2022

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