- Die Abgabe für Privathaushalte beträgt 335 Franken pro Jahr.
Höhe der Abgabe
Rechnungsstellung
- Die Serafe erhebt die Abgabe für die Privathaushalte.
- Auf der Rechnung sind die Namen aller volljährigen Personen des Haushalts aufgeführt, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften.
- Der Haushalt wurde nach dem Zufallsprinzip einer von zwölf Abrechnungsgruppen zugewiesen. Wer in der ersten Gruppe ist, erhält im Januar eine Jahresrechnung von 335 Franken. Wer der zweiten Gruppe angehört, erhält die Jahresrechnung im Februar und so weiter.
- Falls ein Fehler in den Adressdaten festgestellt wird, ist dieser Fehler direkt bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder des Kantons oder der Serafe zu melden.
- Die Rechnungen können als Jahres- oder Dreimonatsrechnung bezahlt werden, per Papier, als eBill (E-Rechnung) oder im Lastschriftverfahren. Eine Dreimonatsrechnung in Papierform kostet aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands zwei Franken zusätzlich.
Die Radio- und Fernsehabgabe in Kürze (PDF, 141 kB, 04.08.2022)
Стисло про тарифи на радіо та телебачення (PDF, 310 kB, 04.08.2022) - Die Rechnung wird im ersten Monat der Rechnungsperiode gestellt. Die Jahresrechnung ist innert 60 Tagen fällig, die Dreimonatsrechnung innert 30 Tagen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Solidarhaftung der Mitbewohner/innen
- Alle volljährigen Haushaltsmitglieder haften solidarisch für die Abgabe für Radio und Fernsehen. Auf jeder Rechnung sind alle volljährigen Mitglieder eines Haushaltes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aufgeführt.
- Die Serafe kann von jedem Einzelnen, der auf der Rechnung steht, den ganzen Betrag verlangen, insgesamt natürlich nur einmal.
- Die interne Aufteilung ist Sache der volljährigen Mitglieder des Haushalts und unterliegt dem Privatrecht.
- Im Adressblock der Abgaberechnung sind die volljährigen Personen bis zu einer Haushaltgrösse von drei erwachsenen Mitgliedern einzeln aufgeführt.
- Bei Haushalten von mehr als drei volljährigen Mitgliedern wird die Namensnennung einer erwachsenen Person im Adressblock mit dem Hinweis "weitere Abgabepflichtige" ergänzt.
Erhebungsstelle
Die SERAFE AG (Serafe) ist die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe und eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Pfäffikon (SZ). Die Serafe erhebt die neue Haushaltabgabe seit dem 1. Januar 2019 im Auftrag des Bundes. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hat ihr das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 10. März 2017 das Mandat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
Kontaktangaben Serafe:
SERAFE AG
Postfach
8010 Zürich
Tel. 058 201 31 67
Kontakt Serafe
www.serafe.ch
Beschaffung der Daten
- Die Daten der Privathaushalte werden der Serafe von den Kantonen und Gemeinden geliefert.
- Die Serafe erhält die für das Inkasso der Haushaltabgabe notwendigen Daten aus den Einwohnerregistern direkt von jedem Einwohneramt über die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes (Sedex) zugestellt.
- Die Daten des ausländischen diplomatischen Personals erhält die Serafe direkt über das Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
- Gesetzliche Grundlagen: Artikel 69g des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 67 und 67a der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401)
Weitere Informationen
Häufige Fragen
Rechnungsstellung
Jeder Haushalt erhält automatisch und grundsätzlich eine Rechnung von Serafe einmal im Jahr, um die Radio- und Fernsehabgabe für 12 Monate zu bezahlen. Auch Personen mit Status S und eigenem Haushalt schulden die Abgabe und erhalten diese Rechnung. Die Haushalte, die es wünschen, können aber auch in vier Raten zahlen. Sie müssen nur das Zahlungsintervall über den QR-Code, der auf der Jahresrechnung steht, ändern. Das Vorgehen ist sehr einfach, wie es Serafe auf ihrer Webseite erklärt. Die Umstellung ist kostenlos, wenn die Rechnung elektronisch, zum Beispiel via E-Mail, zugestellt wird. Für Rechnungen in Papierform müssen die Haushalte einen Zusatz von 2 Franken pro Rechnung bezahlen.
Grundsätzlich verschickt Serafe Jahresrechnungen. Auf Wunsch hin werden auch Dreimonatsrechnungen verschickt.
Auf jeder Rechnung sind alle volljährigen Mitglieder eines Haushalts aufgeführt.
Im Adressblock sind alle volljährigen Personen bis zu einer Haushaltgrösse von drei Mitgliedern einzeln aufgeführt. Bei Haushalten von mehr als drei volljährigen Mitgliedern wird die Namensnennung von einer Person im Adressblock aufgeführt und mit dem Hinweis «weitere Abgabepflichtige» ergänzt.
Für die Antwort klicken Sie auf den Link MWST und Empfangsgebühren: Der Weg zum neuen Gesetz
Der neue Tarif ist auf den 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Serafe hat bereits ab April 2020 auf den Rechnungen eine anteilsmässige Reduktion für die Abgabe für das Jahr 2021 vorgenommen.
Haushalte, die ihre Jahresrechnung im Februar oder März 2020 erhielten, haben die Abgabe für Januar 2021, bzw. für Januar und Februar 2021 nach dem alten Tarif bezahlt. Die Rechnungen für die ersten zwei Monate im Jahr 2021 werden entsprechend angepasst. Pro Monat macht die Korrektur 2.5 Franken aus.
Zahlungsmodalitäten
Pro Haushalt ist eine Abgabe zu entrichten. Für diese Abgabe haften sämtliche volljährigen Personen dieses Haushalts solidarisch.
- E-Rechnung
- Lastschriftverfahren via Bankkonto (LSV)
- Debit Direct via Postkonto (DD)
- Einzahlungsschein (ESR)
Ja. Jede abgabepflichtige Person kann für den Haushalt, dem sie angehört, Dreimonatsrechnungen verlangen. Sollte die Erhebungsstelle diese in Papierform zustellen müssen, hat der Haushalt zusätzlich zur Abgabe 2 Franken pro Rechnung zu bezahlen. Wird die Dreimonatsrechnung z.B. via E-Rechnung bezahlt, entfällt der Zuschlag von diesen 2 Franken.
Ja. Ratenzahlungen können gewährt werden. Interessierte wenden sich bitte an Serafe.
Für die Haushaltabgabe können ausserdem Dreimonatsrechnungen verlangt werden. Sollte Serafe diese in Papierform zustellen müssen, hat der Haushalt zusätzlich zur Abgabe 2 Franken pro Rechnung zu bezahlen.
Wird für einen Haushalt die Abgabe nicht bezahlt, wird, nach erfolglosen Mahnungen, gegen eines der Haushaltsmitglieder die Betreibung eingeleitet.
Nein.
Die SERAFE AG
Die SERAFE AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Pfäffikon (SZ). Sie erhebt seit dem 1. Januar 2019 die Haushaltabgabe.
Datenlieferungen und Datenschutz
Die Haushaltdaten für die Rechnungsstellung der Haushaltabgabe werden von den Einwohnerregistern an Serafe geliefert.
Sollten Sie Fehler in der Adressierung der Abgaberechnung feststellen, so kontaktieren Sie bitte direkt die Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder des Kantons oder Serafe.
Die für die Erhebung der Haushaltabgabe notwendigen Daten unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Serafe ist gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten für die rechtmässige Verwaltung der Daten verantwortlich.
Serafe darf die Daten nur für die Erhebung und das Inkasso der Abgabe bearbeiten und nur zu diesen Zwecken an Dritte weitergeben. Das ist im Radio- und Fernsehgesetz (Artikel 69f Absatz 2 RTVG) geregelt.
Weitere Fragen und Antworten
Letzte Änderung 04.08.2022
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