Unternehmensabgabe

In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und Fernsehabgabe.

  • Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.
  • Sobald jeweils alle Umsatzdaten vorliegen, stellt sie die Jahresrechnungen zwischen Februar und Oktober zu.
  • Die betroffenen Unternehmen erhalten von derESTV automatisch eine jährliche Rechnung.
  • Gesetzliche Grundlagen: Artikel 70 - 70d des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 67b – 67i der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401).

Für weitere Informationen und bei Fragen zur Unternehmensabgabe wenden Sie sich bitte an die ESTV:

Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV

 

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Letzte Änderung 01.01.2021

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