In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und Fernsehabgabe.
- Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.
- Sobald jeweils alle Umsatzdaten vorliegen, stellt sie die Jahresrechnungen zwischen Februar und Oktober zu.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten von derESTV automatisch eine jährliche Rechnung.
- Gesetzliche Grundlagen: Artikel 70 - 70d des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und Artikel 67b – 67i der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401).
Für weitere Informationen und bei Fragen zur Unternehmensabgabe wenden Sie sich bitte an die ESTV:
Weitere Informationen
Häufige Fragen
Wo finde ich Angaben zur Unternehmensabgabe?
Die ESTV liefert auf ihrer Internetseite sämtliche Informationen zur Unternehmensabgabe. Bei Fragen zur Unternehmensabgabe wenden Sie sich bitte an die ESTV.
Letzte Änderung 01.01.2021
Kontakt
ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)
Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
BAKOM
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
Zentrale
Tel. 058 460 55 11
Bereich Haushaltabgabe
Tel. 058 460 54 39