Jahresbericht

Veranstalter von Rundfunkprogrammen müssen dem BAKOM gemäss Artikel 18 des neuen Radio- und Fernsehgesetzes jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen. Von der Berichterstattung befreit sind Veranstalter mit einem jährlichen Betriebsaufwand von höchstens 1 Mio. Franken.

Der Jahresbericht wird mit Hilfe eines online-Fragebogens erhoben. Die Veranstalter erhalten hiezu per Post einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem sie sich einloggen und den Fragebogen ausfüllen können. Frist zum Ausfüllen des Fragebogens ist jeweils der 30. April.

Bei Nichteinhalten der Frist zum Ausfüllen des Fragebogens wird nach einmaliger Mahnung ein Aufsichtsverfahren eröffnet.

Berichtsjahr ist jeweils das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Wo nichts anderes vermerkt, gilt der 31. Dezember als Stichtag.

Die Fragebogen werden wie folgt ausgefüllt:

  1. Einloggen mit ID und Passwort; URL siehe Link weiter unten
  2. den Fragebogen am Bildschirm ausfüllen;
  3. zum Schluss die Daten mittels des Buttons "Abschicken" elektronisch absenden.
    Achtung: danach kann nicht mehr auf die Daten zugegriffen werden.
https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/elektronische-medien/informationen-fuer-radio-und-fernsehveranstalter/jahresbericht.html