Förderung neuer Technologien zur digitalen Verbreitung bis 2024

In den Jahren 2023 und 2024 werden nebst den konzessionierten Veranstaltern mit Abgabenanteil auch die konzessionierten Veranstalter ohne Abgabeanteil wie auch die gemeldeten Veranstalter Fördergelder für die Verbreitung ihrer Programme über DAB+ erhalten.

Digitale Migration (UKW zu DAB+)

Bereits 2006 veröffentlichte der Bundesrat seine Strategie für die künftige Radioverbreitung in der Schweiz und hob dabei den Nutzen der Digitaltechnik für eine grössere Vielfalt an Radioangeboten hervor. 2014 verabschiedete die Branchen-Arbeitsgruppe "Digitale Migration" (Privatradios und SRG; AG DigiMig) ihren Massnahmenplan für den Umstieg auf die digitale Radioverbreitung und formulierte eine Reihe von Empfehlungen. Um die Radioveranstalter zu einer raschen Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (DAB+) ihrer Programme zu motivieren, schlug die AG DigiMig eine substantielle Unterstützung der digitalen Verbreitungskosten durch den Bund vor.

Unterstützung durch den Bund

Der im Juli 2016 in Kraft getretene Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und dessen Ausführungsbestimmungen bildeten die Grundlage für eine wirksame Förderung der digitalen Migration. Dazu zählten neben der finanziellen Unterstützung der DAB+-Verbreitungskosten und der Umstellung auf die digitale Programmproduktion (bis Ende 2021) auch eine wirkungsvolle Information zur Sensibilisierung des Publikums. Diese Kampagne dauert noch bis Ende 2024. Die notwendigen Fördermittel stammen aus den Erträgen der Radio- und TV-Abgabe.

Artikel 109a RTVG regelt ausserdem den Abbau der nicht verwendeten Überschüsse aus den Gebührenanteilen früherer Jahre. Diese Mittel sind ausschliesslich für die konzessionierten Veranstalter mit Abgabenanteil bestimmt.

Zeitlich begrenzte Förderung der DAB+-Verbreitung

Bei der Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien handelt es sich um eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung. Von 2016 bis 2019 leistete das BAKOM einen Beitrag von 80 Prozent an die Kosten der digitalen Verbreitung. Entsprechend der Empfehlung der AG DigiMig wurde die Unterstützung für die DAB+-Verbreitung ab dem Jahr 2020 schrittweise gesenkt.

Da die Radioveranstalter infolge der COVID-19-Pandemie mit empfindlichen Einnahmenausfällen aus Werbung und Sponsoring konfrontiert wurden, baute das BAKOM den Unterstützungsanteil weniger stark ab als ursprünglich kommuniziert. Konkret betrugen die Anteile für alle UKW-Veranstalter mit Abgabenanteil im Jahr 2020 65 statt 50 Prozent und für alle anderen meldepflichtigen und konzessionieren Bezüger 60 statt 50 Prozent. Im Folgejahr subventionierte das BAKOM die Verbreitungskosten für alle Veranstalter mit 50 Prozent. Damit waren die verfügbaren Mittel für die Veranstalter ohne Abgabenanteil ausgeschöpft, sodass für 2022 keine Unterstützung mehr geleistet werden konnte.

Konzessionierte Veranstalter mit Abgabenanteil erhalten im Jahr 2022 einen Anteil von 40 Prozent, und der Restsaldo aus Art. 109a RTVG erlaubt es, diesen Veranstaltern bis ins Jahr 2024 weiterhin Fördermittel zukommen zu lassen.

 

Bisherige und prognostizierte Ausgaben für die Förderung der DAB+-Verbreitung

Technologieförderung 2016 bis 2024

Veranstalter

Ausgaben 2016 – 2022

Ausgaben 2023 – 2024

Veranstalter ohne Abgabeanteil
(Art. 58 RTVG)

50'230'000

10'820'000

Veranstalter mit Abgabeanteil
(Art. 109a RTVG)

10'050'000

2'200'000

DAB+-Informationskampagne

6'686'000

4'910'000

Total

66'966'000

17'930’000

Stand: 1. Januar 2023

Förderanteile ab 2023

Da sich die wirtschaftliche Lage als Folge der Pandemie für viele Radioveranstalter noch nicht in erhoffter Weise verbessert hat, hat der Bundesrat für die kommenden beiden Jahre bis zur UKW-Abschaltung Ende 2024 noch einmal Mittel freigegeben. Im Jahr 2023 kann das BAKOM 30 Prozent an die DAB+-Verbreitungskosten aller gemeldeten und konzessionierten Veranstalter ohne Abgabenanteil leisten. Aufgrund der vorläufigen Schätzung dürfte 2024 noch eine Unterstützung im Umfang von 20 Prozent - ohne Gewähr - möglich sein. Der definitive Ansatz ist abhängig z.B. von Preiserhöhungen und der wirtschaftlichen Gesamtlage. Für die abgabefinanzierten Radios ändert sich nichts, sie erhalten Verbreitungsbeiträge wie geplant (30 Prozent 2023 und 20 Prozent 2024). Gesuche um Verbreitungsbeiträge für das Jahr 2023 können voraussichtlich ab Dezember 2022 bis spätestens 31. Januar 2023 eingereicht werden. Der entsprechende Link für Gesuchsformulare wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit aufgeschaltet. Gesuche um eine rückwirkende Bezahlung von Beiträgen für 2022 werden nicht berücksichtigt.

Ende 2024 endet die Anschubfinanzierung für die DAB+-Verbreitung definitiv.

PPT-Grafik T-Förderung 2022 - 2024
DAB+-Förderanteile bis 2024 für DAB+-Veranstalter mit und ohne Abgabenanteil

Konkret kann das BAKOM folgende finanzielle Unterstützung gewähren:

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Letzte Änderung 30.11.2023

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