Informationen über Radio- und Fernsehveranstalter

Wer in der Schweiz Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten will, muss dies vorgängig dem BAKOM melden oder benötigt eine Konzession.

Programmanalysen 2022

2022 haben die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen deutlich mehr Nachrichten mit Bezug zu ihrem Versorgungsgebiet verbreitet als 2020. Die meisten der insgesamt 38 Veranstalter haben die Konzessionsvorgaben zur Berichterstattung aus der Region eingehalten. Insbesondere die Fernsehveranstalter haben ihre Informationsleistung deutlich ausgebaut. Das zeigen die Programmanalysen, welche die Publicom AG im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation durchgeführt hat.

Programmanalysen 2020

Die meisten konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen senden täglich mindestens 30 Minuten Regionalinformationen. Das zeigen die Programmanalysen, die die Publicom AG im Auftrag des BAKOM gemacht hat.

Verlängerung der Veranstalterkonzessionen 2020-2024

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf Gesuch hin 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen für die Jahre 2020-2024 verlängert. Denn die bestehenden Konzessionen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Mit Blick auf die Konzessionsverlängerung hat das UVEK die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen geprüft. Dabei stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Konzessionierung 2008

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 4. September 2007 41 Konzessionen für die Verbreitung von lokal-regionalen UKW-Radioprogrammen sowie 13 Konzessionen für die Verbreitung von regionalen Fernsehprogrammen in der Schweiz ausgeschrieben. Vorangehend hatte der Bundesrat die Versorgungsgebiete definiert und die Anzahl Konzessionen festgelegt.

SRG

Der sprachregionale/nationale Service public der SRG steht im Zentrum der schweizerischen elektronischen Medienordnung.

Berichterstattung konzessionierte Veranstalter

Konzessionierte kommerzielle Lokalradios und Regionalfernsehen haben laut den Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) die Aufgabe, umfassend über lokale und regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu informieren sowie zum kulturellen Leben in ihrem Versorgungsgebiet beizutragen. Den komplementären Radios in Agglomerationen schreibt das RTVG den Auftrag zu, in ihrem lokal-regionalen Programm zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags beizutragen und dabei insbesondere die sprachlichen und kulturellen Minderheiten im Versorgungsgebiet zu berücksichtigen.

Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter

Die unten stehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl konzessionierter Radio- und Fernsehveranstalter in der Schweiz, unterteilt in einzelne Kategorien.

Kategorie Anzahl
SRG SSR   1
Lokal- Regional Radios, total
- Kommerzielle mit Gebührenanteil
- Kommerzielle ohne Gebührenanteil
- Komplementäre mit Gebührenanteil
32
13
10
 9
Regional-TV 13

Meldepflichtige Radio- und Fernsehprogramme

Die unten stehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl gemeldeter Radio- und Fernsehprogramme

Gemeldete Programme benötigen keine Konzession; sie können über Internet, Kabelnetze, Satellit oder via digitale Rundfunkplattformen (DAB, DVB-T) vebreitet werden.

Kategorie
Anzahl
Gemeldete Radioprogramme 234
Gemeldete Radioprogramme (ehemals konzessioniert) 12
Gemeldete TV-Programme 194


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Letzte Änderung 13.07.2023

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