Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 15 Konzessionen für kommerzielle Lokalradios, zehn für komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios sowie 13 für Regionalfernsehen erteilt. In einem Grossteil der Versorgungsgebiete werden die aktuellen Konzessionärinnen auch ab 2025 den Zuschlag erhalten. Wechsel gibt es im Versorgungsgebiet Südostschweiz – Glarus für kommerzielle Lokalradios (heute Radio Südostschweiz, neu Radio Alpin), im Versorgungsgebiet Genf bei den komplementären nicht gewinnorientierten Lokalradios (heute Radio Cité, neu Radio Vostok) sowie im Regionalfernseh-Versorgungsgebiet Biel/Bienne (heute TeleBielingue, neu Canal B).
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat im Auftrag des UVEK die 51 eingegangenen Bewerbungen um Veranstalterkonzessionen ab 2025 ausgewertet. Das Prüfverfahren erfolgte gemäss den Vorgaben des RTVG zweistufig. Zunächst wurden die Konzessionsvoraussetzungen geprüft (Qualifikationskriterien). Anschliessend prüfte das BAKOM die Selektionskriterien, das heisst die Angaben zur Umsetzung des Leistungsauftrags. In insgesamt elf Versorgungsgebieten sind mehrere Bewerbungen eingegangen. In diesen ist das Ergebnis der Prüfung der Selektionskriterien für den Konzessionsentscheid relevant.
Details zu den Entscheiden in den einzelnen Versorgungsgebieten können den Beilagen unten entnommen werden.
Gegen Entscheide in Versorgungsgebieten mit Konkurrenzbewerbung kann beim Bundesverwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
Übersicht konzessionierte Programme ab 2025
Kommerzielle Lokalradios:
Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios:
Regionalfernsehen:
Konzessionen und Verfügungen je Versorgungsgebiet
Kommerzielle Lokalradios:
Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios:
Regionalfernsehen:
Letzte Änderung 11.01.2024