Beteiligung der SRG an Admeira – BAKOM schreibt Verfahren ab

Nachdem die SRG ihre Anteile am Joint Venture Admeira an die Swisscom AG und die Ringier AG verkauft und die entsprechende Meldung beim BAKOM zurückgezogen hat, hat das BAKOM das diesbezügliche Verfahren gemäss Art. 29 RTVG mit Verfügung vom 3. Juli 2018 abgeschrieben. Durch den Rückzug der Meldung bzw. den Verkauf der Admeira-Beteiligung wurde das Verfahren gegenstandslos, da für die SRG im konkreten Verfahren aufgrund des Verkaufs der Admeira-Anteile weder ein Verbot noch Auflagen weiter in Betracht fallen.  Der Abschreibungsentscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Fachkontakt
Letzte Änderung 06.07.2018

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/elektronische-medien/informationen-ueber-radio-und-fernsehveranstalter/srg-ssr/admeira.html