Konzessionierung

Die Bundesverfassung beauftragt Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und Unterhaltung beizutragen. Sie sollen die Besonderheiten unseres Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) konkretisiert diesen Auftrag für die SRG. In der SRG-Konzession präzisiert der Bundesrat die Gesetzesbestimmungen.

Die aktuelle Konzession der SRG vom 29. August 2018 ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sie setzt verschiedene Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public um, insbesondere in Bezug auf Qualität, Integration und Rechenschaftspflichten der SRG.

Die Konzession umfasst allgemeine Vorgaben (Gemeinwohlverpflichtung, Akzeptanz, Qualität, Dialog mit der Öffentlichkeit), umschreibt die einzelnen Bereiche des publizistischen Angebots (Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Sport), skizziert Querschnittsaufgaben (Innovation, Kulturaustausch, barrierefreier Zugang etc.) und definiert das Angebot im Einzelnen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf die Produktion und die Zusammenarbeit mit anderen Medien oder mediennahen Organisationen, die Berichterstattung und die Organisation der SRG.

Seit Inkrafttreten der aktuellen SRG-Konzession hat der Bundesrat Änderungen vorgenommen und Entscheide zur SRG getroffen:


Aktuelle Konzession der SRG (gültig seit dem 1.1.2019)


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Letzte Änderung 13.07.2023

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