Die Konzession der SRG SSR präzisiert die gesetzlichen Vorgaben des RTVG. Sie umfasst allgemeine Vorgaben (Gemeinwohlverpflichtung, Akzeptanz, Qualität, Dialog mit der Öffentlichkeit), umschreibt die einzelnen Bereiche des publizistischen Angebots (Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Sport), skizziert Querschnittsaufgaben (Innovation, Kulturaustausch, Berücksichtigung junger Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen Sinnesbehinderungen) und definiert das Angebot im Einzelnen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf die Produktion und die Zusammenarbeit mit andern Medien oder mediennahen Organisationen, die Berichterstattung und die Organisation der SRG SSR.
Die aktuelle Konzession der SRG SSR vom 29. August 2018 ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Sie setzt verschiedene Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public um, insbesondere in Bezug auf Qualität, Integration und Rechenschaftspflichten der SRG.
Änderung vom 29.1.2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, dass die rätoromanischen Textbeiträge im Online-Angebot der SRG ab dem 1. März 2020 keiner Zeichenbeschränkung mehr unterliegen. Künftig dürfen diese Beiträge auch ohne Sendungsbezug länger als 1000 Zeichen sein. Die SRG-Konzession wird entsprechend geändert. Dies ermöglicht eine neue Kooperation zwischen der SRG und den privaten Bündner Medien. Damit wird ein Beitrag zum Fortbestand der rätoromanischen Medienangebote geleistet.
Konzession der SRG SSR vom 29. August 2018
Leistungsangebot für das Ausland
SRG: Leistungsvereinbarung vom 24. Juni 2020 (PDF, 235 kB, 24.06.2020)(gültig ab 1.1.2021 bis 31.12.2022)
SRG: Leistungsvereinbarung vom 3. Juni 2016 (PDF, 191 kB, 03.06.2016)(gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2020)
Terrestrische Verbreitung der Radio- und TV-Programme
Die detaillierten Verbreitungsparameter (Diagramme) sind beim BAKOM erhältlich.
Links
Bericht des Bundesrates: Gegenseitige Verständigung und nationaler Zusammenhalt (PDF, 395 kB, 07.12.2012)(Motion Maissen)
Medienmitteilung
Alte Konzession der SRG SSR
Alte Konzession der SRG SSR vom 28. November 2007
Änderung vom 3.6.2016
Am 3. Juni 2016 hat der Bundesrat die neue Leistungsvereinbarung des Bundes mit der SRG betreffend das publizistische Auslandangebot gutgeheissen. In diesem Zusammenhang hat sich eine Ergänzung von Artikel 14 der Konzession SRG aufgedrängt; das internationale italienischsprachige Web-Angebot (tvsvizzera.it) wird neu ausdrücklich erwähnt.
Änderung vom 1.5.2013 (Online-Regelung)
Die SRG erhält im Internet mehr publizistische Möglichkeiten: Neu kann sie auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsen-dungen haben. Damit wird der Service public der SRG im Internet gestärkt. Der Bundesrat verlangt aber eine klare Ausrichtung des SRG-Angebots auf audiovisuelle Beiträge. Er erlaubt der SRG auch, wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse über Internet zu übertragen und sich von World Radio Switzerland (WRS) zu trennen.
Änderung vom 31.10.2012
Am 31. Oktober 2012 hat der Bundesrat die SRG-Konzession in mehreren Punkten modifiziert. Hauptpunkte sind neu, dass die Regionaljournale in der deutschsprachigen Schweiz digital verbreitet werden können und weniger SRG-Programme analog über Kabelnetze ausgestrahlt werden müssen.
Letzte Änderung 04.01.2023