Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das BAKOM sind die Aufsichtsbehörden der SRG. Sie prüfen die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie der Konzession. Aus Gründen der in der Verfassung garantierten Staatsunabhängigkeit der Medien schliesst dies aber die Aufsicht über konkrete publizistische Inhalte aus.
Die Aufsicht des BAKOM bezieht sich auf die Finanzaufsicht, auf die Einhaltung der Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring, auf die Programmaufsicht und auf allgemein konzessionsrechtliche Aspekte. Das BAKOM wendet unterschiedliche Aufsichtsinstrumente an. Zentral ist die Überprüfung der umfassenden Berichterstattungspflichten, die der SRG auferlegt sind (u.a. Finanzberichterstattung, Jahresbericht). Das Amt mandatiert auch externe Fachpersonen, um namentlich im publizistischen Bereich die Erfüllung des Leistungsauftrags zu überprüfen oder auch, um das Publikum zur Nutzung und Bewertung der SRG-Angebote zu befragen.
Forschung
SRG-Radio:
Programmanalysen Radio
SRG-TV:
Programmanalysen TV
SRG Online:
Programmanalysen Online
Publikumsbefragung:
Publikumsbefragung / Programmbewertung
Zudem gibt das BAKOM auch weitere Studien zum Service public im In- und Ausland in Auftrag.
Allgemeine konzessionsrechtliche Aspekte
Das Publikum hat die Möglichkeit, im Onlineangebot von SRF gewisse Beiträge zu kommentieren. In der Social Media Netiquette von SRF sind die entsprechenden Regeln verankert. Das BAKOM hat die Praxis bei der Aufschaltung oder Nichtaufschaltung von nutzergenerierten Beiträgen im Onlineangebot von SRF im ersten Semester 2022 überprüft.
Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG
Letzte Änderung 13.07.2023