Verlängerung der Veranstalterkonzessionen 2020-2024

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf Gesuch hin 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen für die Jahre 2020-2024 verlängert. Denn die bestehenden Konzessionen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Mit Blick auf die Konzessionsverlängerung hat das UVEK die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen geprüft. Dabei stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen. Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. 21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Diese finanzielle Unterstützung war per 1.1.2019 auf das gesetzliche Maximum erhöht worden, die bestehenden Abgabenanteile aller Lokalradios und Regional-TV bleiben bis Ende 2024 unverändert.

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Letzte Änderung 02.10.2019

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