Nationaler Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz

Bild NAP

Das BAKOM hat in enger Zusammenarbeit mit der Medienbranche einen nationalen Aktionsplan (NAP) zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz erarbeitet. Der NAP umfasst neun konkrete Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung und Prävention, Schutz und Unterstützung bei Gewalt und Drohungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Auch in der Schweiz gibt es Drohungen und Gewalt gegen Medienschaffende. Insbesondere im digitalen Raum erfahren viele Medienschaffende Anfeindungen bis hin zu Hassrede. Im Einklang mit einer Resolution des Europarats haben das BAKOM und die Medienbranche am 3. Mai 2023 – dem internationalen Tag der Pressefreiheit – einen Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden veröffentlicht.

Der Aktionsplan steht unter der Schirmherrschaft von Bundesrat Albert Rösti. Er hat empfehlenden Charakter und ist rechtlich nicht bindend. Das BAKOM nimmt eine unterstützende Rolle ein, indem es sensibilisiert, vermittelt, die verschiedenen Akteure zusammenbringt sowie bei der Lösungssuche und -umsetzung unterstützt. Die Unabhängigkeit der Medien ist dabei zentral.

Ziele

Übergeordnetes Ziel des Aktionsplans ist es, das Thema "Sicherheit von Medienschaffenden" auf die öffentliche Agenda zu setzen, auf die Herausforderungen für Medienschaffende aufmerksam zu machen sowie die Gesellschaft und Politik für die zentrale Bedeutung der Medien für eine funktionierende Demokratie in der Schweiz zu sensibilisieren.

Der Aktionsplan fokussiert auf vier zentrale Anliegen der Medienschaffenden:

  • Bessere Anerkennung der Rolle und des Berufs der Medienschaffenden
  • Besserer Schutz vor Drohungen und Hassrede online 
  • Besserer physischer Schutz
  • Besseres Verständnis über missbräuchlichen Gerichtsklagen gegen Medienschaffende (sog. "Strategic Lawsuits against Public Participation", SLAPPs)

Aktionsfelder und Massnahmen

Das BAKOM und die Medienbranche haben die Massnahmen des Aktionsplans gemeinsam erarbeitet und setzen diese zusammen mit den Beteiligten um. Die Massnahmen knüpfen soweit möglich an bereits laufende Aktivitäten der Medienbranche und des BAKOM an und können mit bestehenden Mitteln umgesetzt werden.

Es wurden drei Bereiche ("Aktionsfelder") und neun Massnahmen identifiziert.

Aktionsfeld 1: Sensibilisierung und Prävention
Ein Ziel des Aktionsplans ist es, die gesellschaftliche Anerkennung des Berufs der Medienschaffenden zu fördern und die Bedeutung der Medien für eine funktionierende Demokratie aufzuzeigen. Denn mit der Wertschätzung des Journalismus wird die Basis für die Sicherheit der Medienschaffenden gelegt.

  • Massnahme 1: Sensibilisierung von Jugendlichen über den Wert der Medien (Websters)
  • Massnahme 2: Runder Tisch mit Medienschaffenden und der Polizei
  • Massnahme 3: Datenerhebung über die Sicherheitssituation der Medienschaffenden
  • Massnahme 4: Branchendialog zur Frage der Vereinheitlichung der Presseausweise

Aktionsfeld 2: Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt
Drohungen und Gewalt gegen Medienschaffende schränken die journalistische Meinungsfreiheit ein, insbesondere dann, wenn Medienschaffende Themen aufgrund der Angriffe weniger kritisch, in geringerem Umfang oder gar nicht mehr bearbeiten. Eine Einschränkung ihrer Meinungs- und Medienfreiheit kann somit auch den Zugang der Bevölkerung zu freier, kritischer und offener Berichterstattung einschränken.

  • Massnahme 5: Branchen-Website zum Vorgehen bei Drohungen und Gewalt
  • Massnahme 6: Hilfestellungen der Schweizer Vertretungen im Ausland
  • Massnahme 7: Regulierung von Kommunikationsplattformen

Aktionsfeld 3: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz müssen es erlauben, dass Medienschaffende ihre journalistische Tätigkeit ohne Angst vor unbegründeter strafrechtlicher Verfolgung und missbräuchlichen Klagen ausüben können. Der heute geltende Quellenschutz darf nicht eingeschränkt werden.

  • Massnahme 8: Analyse der missbräuchlichen Gerichtsklagen in der Schweiz
  • Massnahme 9: Engagement auf europäischer Ebene gegen missbräuchliche Gerichtsklagen

Zahlreiche Verbände, Gewerkschaften, Medienhäuser und Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz haben bereits Massnahmen zur Unterstützung und zur Sicherheit von Medienschaffenden getroffen (s. Kapitel 2.2 des NAP «Bestehende Massnahmen»).

Erarbeitung

Im Juni 2021 haben die Mitgliedsstaaten des Europarats – darunter auch die Schweiz – eine Resolution verabschiedet, welche dazu auffordert, nationale Aktionspläne (NAPs) zur Sicherheit von Medienschaffenden zu erarbeiten. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragte in der Folge das BAKOM, den NAP zusammen mit den Anspruchsgruppen zu erarbeiten und zu koordinieren.

In einem ersten Schritt führte das BAKOM im Februar 2022 eine nicht-repräsentative Online-Umfrage unter Medienschaffenden (inkl. Arbeitgebern, Verbänden und Gewerkschaften) durch. Aus den 198 Antworten ging hervor, dass 42% der teilnehmenden Medienschaffenden bereits physisch oder psychisch angegriffen wurden. 75% der Antwortenden hielten einen NAP für nützlich.

Resultate Umfrage (PDF, 240 kB, 02.09.2022)PDF Online-Umfrage vom Februar 2022 zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz

Im Mai 2022 organisierte das BAKOM einen runden Tisch mit Medienschaffenden. Im September 2022 folgte eine breite Branchendiskussion zu den Handlungsfeldern und möglichen Massnahmen. Um diese weiter zu konkretisieren und zu finalisieren, wurde ein Sounding Board geschaffen, das aus Vertretenden von Medienverbänden, Medienausbildungsinstitutionen, SRG, Presserat und Gewerkschaften besteht. Das Sounding Board und das BAKOM stimmten sich im Laufe der Arbeiten mehrmals ab.

Mitglieder des Sounding Board

  • Corinne Bachmann, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM
  • Martina Fehr, MAZ – die Schweizer Journalistenschule & Presserat
  • Daniel Hammer, Médias Suisses, association des médias privés romands
  • Simon Jacoby, Verband Medien mit Zukunft VMZ
  • Marc-Henri Jobin, Centre de formation au journalisme et aux médias CFJM
  • Nicolas Roulin, Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG
  • Denis Masmejan, Generalsekretär der Schweizer Sektion Reporters sans frontières
  • Urs Thalmann, Impressum
  • Stephanie Vonarburg, Syndicom
  • Philippe Zahno, Radios Régionales Romandes RRR
  • Andreas Zoller, Verlegerverband Schweizer Medien VSM

Parallel dazu bezog das BAKOM auch die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) ein und konsultierte weitere betroffene Stellen auf Bundes- und Kantonsebene, namentlich das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und ‑kommandanten (KKPKS; vertreten durch die Medienbeauftragten der Polizeikorps SKMP).

Internationales Engagement

Die Erarbeitung des Aktionsplans ist auch im Einklang mit dem «UN Plan of Action on the Safety of Journalists and the Issue of Impunity», den die Schweiz unterstützt. Zudem entspricht der Aktionsplan dem weiteren internationalen Engagement der Schweiz in diesem Bereich (s. Kapitel 4 des NAP «Internationales Engagement»).

Umsetzung und Evaluation

Die Massnahmen werden schrittweise unter Einbindung der Beteiligten umgesetzt.
Das Sounding Board bleibt bestehen und trägt seitens der Medienbranche die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplans. Das BAKOM koordiniert die Evaluation des Nationalen Aktionsplans. 2027 werden das BAKOM und das Sounding Board gemeinsam entscheiden, ob und wie der Aktionsplan weitergeführt wird. 

Für weitere Auskünfte und Anregungen steht Ihnen das Projektteam im BAKOM gerne zur Verfügung: nap@bakom.admin.ch Journalistinnen und Journalisten können ihre Anfragen an die Medienstelle des BAKOM (Link) richten.

Weitere Informationen:

  • Sie können die Broschüre "Nationaler Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz" (auch auf Rätoromanisch) unter diesem Link bestellen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 25.03.2024

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