Das BAKOM erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Medienbranche einen nationalen Aktionsplan (NAP) zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz. Die Massnahmen zielen in vier Richtungen: Schutz vor Drohungen und Hassrede im Netz, physischer Schutz z.B. bei Demonstrationen, Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsklagen und bessere Anerkennung der Rolle und des Berufs der Medienschaffenden.
Auch in der Schweiz gibt es Drohungen und Gewalt gegen Medienschaffende. Die Corona-Pandemie hat die Situation akzentuiert. Insbesondere im digitalen Raum erfahren viele Medienschaffende Anfeindungen bis hin zu Hassrede. Im Einklang mit einer Resolution des Europarats ist das BAKOM in enger Zusammenarbeit mit der Medienbranche daran, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) für die Sicherheit von Medienschaffenden zu erarbeiten.
Basierend auf einer Online-Umfrage und Gesprächen mit Medienschaffenden zeigen sich vier zentrale Anliegen der Medienschaffenden, auf die der Aktionsplan fokussieren will:
- Bessere Anerkennung der Rolle und des Berufs der Medienschaffenden
- Besserer Schutz vor Drohungen und Hassrede online (wobei weibliche Medienschaffende besonders stark davon betroffen sind)
- Besserer physischer Schutz insb. im Rahmen von Demonstrationen
- Besserer Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsklagen gegen Medienschaffende (sog. "Strategic Lawsuits against Public Participation", SLAPPs)
Die Massnahmen des Aktionsplans werden gemeinsam mit der Medienbranche erarbeitet und anschliessend umgesetzt. Das BAKOM nimmt dabei eine fazilitierende und unterstützende Rolle ein. Zudem wird an bereits laufende Arbeiten angeknüpft. Der Aktionsplan soll voraussichtlich bis im Sommer 2023 veröffentlicht werden.
Eckwerte
- Sicherheit: Der Aktionsplan fokussiert auf die physische und psychische Integrität der Medienschaffenden im analogen und digitalen Raum, so wie es die Resolution des Europarats zur Sicherheit von Medienschaffenden vorsieht. Weiterführende Themen wie z. B. die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden sind nicht Thema des Aktionsplans.
- Medienschaffende: Der Aktionsplan richtet sich an Personen, die publizistisch für Presse, Rundfunk oder Online-Medien tätig sind, um die Öffentlichkeit mit Informationen zu versorgen und diese Informationen einzuordnen. Gemäss dieser Definition können Bloggerinnen und Blogger je nach Tätigkeit auch als Medienschaffende gelten. Influencerinnen und Influencer zählen jedoch nicht dazu.
- Format: Der Aktionsplan wird empfehlenden Charakter haben und rechtlich nicht bindend sein.
Für weitere Auskünfte und Anregungen steht Ihnen das Projektteam im BAKOM gerne zur Verfügung: nap@bakom.admin.ch
Weitere Informationen:
- Online-Umfrage vom Februar 2022 zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz (PDF hier unten)
- Resolution des Europarats zur Sicherheit von Medienschaffenden vom Juni 2021
Letzte Änderung 26.01.2023