In der Schweiz können über 120 Radioprogramme digital über Antenne empfangen werden. Mehrere Unternehmen sind dafür verantwortlich, diese Programme im DAB+-Format aufzubereiten und über ihre Sendernetze zu verbreiten.
Radioprogramme können über Antenne (drahtlos terrestrisch), TV-Leitungen (Kabel und IPTV), Satellit und das Internet verbreitet und empfangen werden. Über Antenne war UKW bis Ende 2019 in der Schweiz der Hauptverbreitungsweg. Seit 1. Januar 2020 erfüllt DAB+ diese Aufgabe. DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ist ein internationaler Standard für die digitale Übertragung von Radioprogrammen durch die Luft. Zwischen den beiden Verbreitungstechnologien UKW und DAB+ gibt es einige wesentliche Unterschiede:
UKW |
DAB+ | |
Anwendungen |
UKW als letzte analoge Verbreitungstechnologie erlaubt lediglich die Übertragung von Tonsignalen; der Einsatz neuer Anwendungen ist nicht möglich. |
Mit DAB+ sind alle digitalen Anwendungen möglich, also neben der Tonübertragung auch die Verbreitung von Text, Bild und kurzen Videosequenzen sowie Links für interaktive Dienste. |
Frequenzeffizienz |
Mit einer UKW-Frequenz kann jeweils nur ein Programm verbreitet werden. |
Eine DAB+-Frequenz erlaubt die gleichzeitige Verbreitung von bis zu 18 Radioprogrammen. |
Frequenzeinsatz |
Für die UKW-Verbreitung eines Programms in einem definierten Versorgungsgebiet müssen bei mehreren Senderstandorten unterschiedliche Frequenzen eingesetzt werden, um Störungen (Interferenzen) zu vermeiden. Deshalb sind UKW-Frequenzen knapp. |
Im DAB+-Format ist für die Verbreitung von 18 Programmen im selben Versorgungsgebiet nur eine Frequenz notwendig, auch wenn mehrere Senderstandorte eingesetzt werden. Die Frequenzknappheit ist somit weitgehend entschärft. |
Verbreitung |
Wegen der nur begrenzt verfügbaren UKW-Frequenzen können private Radioprogramme nur regional verbreitet werden; die sprachregionale UKW-Verbreitung (z.B. Deutschschweiz) ist auf die jeweils drei SRG-Programme beschränkt. |
Dank ausreichend vorhandener DAB+-Frequenzen und in der Regel grösserer Verbreitungsgebiete können auch private Radioprogramme in einem grösseren Gebiet oder in der ganzen Sprachregion verbreitet werden. |
Qualität |
Der UKW-Empfang wird bei weiter entfernten Sendeantennen oft durch ein Rauschen gestört. |
Der DAB+-Empfang ist stets rauschfrei, bricht aber sofort ab, wenn die Antenne zu weit weg vom Empfänger steht. |
Sendernetze |
Für die UKW-Verbreitung sind die Radioveranstalter selber verantwortlich und sie sind meist auch Eigentümer der Sendeanlagen. |
Die DAB+-Verbreitung liegt in der Hand von spezialisierten Unternehmen, die die verfügbaren Programmplätze an die Radioveranstalter vermieten. |
Wer in der Schweiz Radioprogramme über Antenne verbreiten will, benötigt nach Fernmeldegesetz (FMG) eine Funkkonzession. Je nach Nachfrage wird eine solche Konzession vom BAKOM oder der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) erteilt. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Konzessionen für die DAB+-Verbreitung ausgestellt:
SRG SSR
Die SRG betreibt seit Ende 1999 als einzige Veranstalterin eigene DAB+-Sendernetze, je ein Netz in der Deutschschweiz, in der Romandie, im Tessin sowie im Kanton Graubünden. Diese Plattformen dienen der Verbreitung der eigenen Programme. Daneben verbreitet die SRG auf dem Bündner Netz das lokale Privatradio Radio Südostschweiz, das zusammen mit den beiden Privatradios Radio Ticino und Radio 3i auch im Tessin aufgeschaltet ist. Der Grund liegt darin, dass in den beiden Regionen noch kein privates, flächendeckendes DAB+-Netz in Betrieb ist.
SwissMediaCast AG (SMC)
Die SMC sorgt seit dem 15. Oktober 2009 dafür, dass in der Deutschschweiz auch private Radioveranstalter ihre Programme über DAB+ verbreiten können. Die entsprechende Konzession für die Deutschschweiz (DCH 02) erteilte das BAKOM am 03. März 2008. Das Unternehmen gehört mehrheitlich den privaten Radiostationen der deutschsprachigen Schweiz. Daneben sind auch die Swisscom Broadcast AG als Netzbauerin sowie die SRG beteiligt, die einzelnen Programme (Swiss Jazz, Swiss Classics, Rete 3, Couleur 3, Option Musique) von der SMC verbreiten lässt.
Am 10. April 2012 erteilte das BAKOM der SMC eine weitere Funkkonzession für den Betrieb eines regionalisierten DAB+-Sendernetzes in der Deutschschweiz (DCH 03). Das Netz besteht aus vier Teilnetzen für die Gebiete (Nordschweiz, Bern-Freiburg, Wallis und Ostschweiz) und dient als Plattform für regional ausgerichtete Privatprogramme. Seit 1. Januar 2020 muss die SMC jedem Radioprogramm mit einer UKW-Funkkonzession einen privilegierten Zugang zu jenem DAB+-Teilnetz gewähren, welches das vorbestehnde UKW-Gebiet des Radios abdeckt.
Eine weitere DAB+-Konzession in der Deutschschweiz (DCH 05) sowie eine Konzession für das Tessin (ICH 03) vergab das BAKOM der SMC am 19. Dezember 2017. Das Netz im Tessin hat im Januar 2021 den Betrieb aufgenommen; auf die Funkkonzession für das Netz DCH 05 hat die SMC per 31. Dezember 2020 verzichtet.
SwissMediaCast AG
Dufourstrasse 23
CH-8008 Zürich
www.swissmediacast.ch
info@swissmediacast.ch
Digris AG (Digris)
Am 25. Juni 2013 erteilte das BAKOM der Digris AG eine Funkkonzession für den Betrieb von lokalen/regionalen DAB+-Inseln in der ganzen Schweiz. Diese Plattform soll vor allem komplementären, nicht-kommerziellen sowie über das Internet verbreiteten Radiostationen in grösseren Agglomerationen der Schweiz die digitale Verbreitung ihrer Programme über die Antenne ermöglichen. Digris setzt hierfür eine neue, softwaregestützte Technologie ein, die mit wesentlich tieferen Kosten auskommt, als dies bei der Bedienung der bestehenden grossräumigen DAB+-Sendegebiete der Fall ist. Digris hat insgesamt 17 DAB+-Inseln in allen Landesteilen in Betrieb (Stand April 2020), weitere sind geplant. Das Unternehmen ist im Besitz der nicht-kommerziellen UKW- und Webradios. Seit 1. Januar 2020 muss Digris jedem Komplementärradio mit einer UKW-Funkkonzession einen privilegierten Zugang auf jener Insel gewähren, die das vorbestehende UKW-Gebiet des betreffenden Radios abdeckt.
Digris AG
Renggerstrasse 31
8038 Zürich
www.digris.ch
office@digris.ch
Romandie Médias SA (ROM)
Am 12. Februar 2013 erteilte das BAKOM der Romandie Médias SA eine DAB+-Funkkonzession für die Westschweiz (FCH 02). Am 16. April 2014 nahm das Unternehmen ihre Sendeanlagen in Betrieb. Bei ROM handelt es sich um eine Gemeinschaft von privaten Radiostationen in der Romandie, der SRG und der Swisscom Broadcast AG. Auf der ROM-Plattform sind alle Programme der Romandie mit einer UKW-Funkkonzession sowie private Spartenprogramme aufgeschaltet. Verbreitet werden auch Programme der SRG (RSI Rete 3, SRF Virus). Seit 1. Januar 2020 muss ROM den in der Romandie sendenden UKW-Stationen einen privilegierten Zugang gewähren.
Romandie Médias SA
Av. Champs-Montants 16a
CH-2074 Marin
romandiemedias.ch
info@romandiemedias.ch
DABCOM AG
Am 22. September 2021 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) nach Abschuss des Beschwerdeverfahrens der DABcom AG definitiv eine DAB+-Funkkonzession für die Romandie erteilt. Bei der DABCOM AG handelt es sich um ein Unternehmen aus der Westschweiz. Es wird getragen von einem auf Internetlösungen spezialisierten Unternehmen und von Vertretern der Digris AG. Die DAB+-Plattform hat im Herbst 2021 ihren Betrieb aufgenommen. Vorerst wird sie die Genferseeregion mit Radioprogrammen bedienen; die Verbreitung wird bis 2025 sukzessive auf die gesamte französischsprachige Westschweiz ausgedehnt.
DABCOM FCH 03 Funkkonzession vom 13. Mai 2019 mit Änderungen vom 22. September 2021 (PDF, 465 kB, 22.09.2021)(in Französisch)
Zugang zu DAB+-Plattformen
Radioveranstalter mit einer gültigen UKW-Funkkonzession haben ein Zugangsrecht mit privilegierten Bedingungen auf eine definierte DAB+-Plattform, die das vorbestehende UKW-Versorgungsgebiet gemäss Anhang 1 zur Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) abdeckt.
Für alle übrigen Schweizer Programme ist der Zugang zu einer DAB+-Plattform Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der Plattformbetreiberin. Eine Konzession ist für diese Programme nicht erforderlich. Jedoch sind diese Veranstalter beim BAKOM vor Aufnahme der Programmtätigkeit meldepflichtig.
Ausländische Veranstalter, die ihre Programme unverändert auf Schweizer DAB+-Netzen verbreiten wollen, benötigen eine Konzession oder Lizenz in ihrem Herkunftsland. Speziell auf die Schweiz ausgerichtete Programme sind meldepflichtig; zudem müssen ausländische Veranstalter einen Geschäftssitz in der Schweiz nachweisen.
Zugangsrechte ab 2025
Im Januar 2023 erfolgte die Ausschreibung für die ab 2025 gültigen Konzessionen für private Radioveranstalter mit Leistungsauftrag. In den Konzessionen ist auch ein Zugangsrecht enthalten für jene konzessionierte DAB+-Plattform, die mindestens das zugewiesene Versorgungsgebiet gemäss Anhang 1 Ziffer 4 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, in Kraft seit 1. Januar 2023) abdeckt.
Damit die Interessenten für eine Veranstalterkonzession wissen, welche DAB+-Plattform für das jeweilige Versorgungsgebiet vorgesehen ist, hat das BAKOM im Januar 2023 die entsprechenden DAB+ Funkkonzessionen bereits erteilt. Sie treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Technologieförderung
Alle Schweizer Programme, die über DAB+ verbreitet werden, können beim BAKOM Fördergelder für die von den Plattformen verrechneten Kosten geltend machen. Für 2020 betrug der Subventionsanteil 60 bzw. 65 Prozent der effektiven Kosten. Im Jahr 2021 werden 50 Prozent und 2022 noch 35 Prozent (nur für Veranstalter mit Abgabeanteil) erstattet.
Förderung neuer Technologien zur digitalen Produktion und Verbreitung
Minimale Datenrate
Gemäss Konzessionsbestimmung sind die DAB+-Plattformbetreiber verpflichtet, alle Programme mit einer minimalen Datenrate von 64 kbit/s zu verbreiten. Eine Unterschreitung dieser Datenrate ist jedoch mittels privatrechtlicher Vereinbarung zwischen Veranstalter und Plattformbetreiber möglich.
Letzte Änderung 31.01.2023