Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat seine Werbe- und Sponsoringrichtlinien aktualisiert. Die Richtlinien erläutern die Praxis des BAKOM zu Fragen rund um Werbung und Sponsoring. Sie richten sich an Fachleute, die in den Bereichen Radio und Fernsehen tätig sind.
Die aktualisierten Richtlinien berücksichtigen die Änderungen des Heilmittelrechts, welche auf den 1. Januar 2019 in Kraft traten. Die Richtlinien sind als Arbeitsinstrument für Werbe- und Sponsoringfachleute bei Radio und Fernsehen gedacht. Neues Recht wird damit nicht geschaffen. Das BAKOM erläutert Rechtsbegriffe und Gesetzesbestimmungen und gibt Auskunft, wie es in Zukunft in Einzelfragen entscheidet. Damit sollen die Voraussetzungen für eine voraussehbare und rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden.
Haben Sie Fragen zur Praxis bzw. zu den Richtlinien oder suchen Sie Auskünfte im Bereich von Werbung und Sponsoring, dann senden Sie eine Nachricht an: artv@bakom.admin.ch
Werbe- und Sponsoringrichtlinien 2019
Letzte Änderung 28.06.2019