Frequenznutzung mit oder ohne Konzessionen

Die Benutzung des Frequenzspektrums ist reglementiert um Störungen zu verhindern. In der Funkkonzession, Zulassung Funkamateur, Ship Station Licence und Aircraft Station Licence werden die Frequenzen sowie weitere Parameter festgelegt.

Das BAKOM erteilt Konzessionen und Berechtigungen für das Erstellen von Funkanlagen und Funknetzen (mobiler Landfunk, Schiffs-, Flug-, und Amateurfunk). Es vertritt die schweizerischen Interessen in den für den Fachbereich wichtigen nationalen und internationalen Organisationen. Es handelt sich dabei um das Aushandeln von Gegenrechtsabkommen über den Betrieb von Funkanlagen in der Schweiz und im Ausland. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Funkkonzessionen und Berechtigungen.

Funkkonzessionen im Allgemeinen

Auszug aus den Vorschriften über alle Arten von Funkkonzessionen

Mobiler Landfunk

Beschreibungen und Konzessionsgesuche diverser Funkanwendungen

Richtfunk

Beschreibung und Konzessionsgesuch

Drahtlose Videokamera

Beschreibung und Konzessionsgesuch

Flugfunk

Merkblätter und Meldung einer Funkanlage

Hochseefunk

Merkblätter und Meldung einer Funkanlage

Binnenschifffahrtsfunk

Merkblätter und Meldung einer Funkanlage

Funkanlagen auf Binnenseen

Merkblatt und Informationen

Satellitenfunk

Beschreibung und Konzessionsgesuch

Funkversuche

Beschreibung und Konzessionsgesuch

Funkvorführungen

Beschreibung, Konzessionsgesuch und Frequenzverzeichnis

Amateurfunk

Vorschriften und Zuteilung von Rufzeichen

Notfunk in der Schweiz sowie Verwendung von PLB

Das Notfunknetz (Funkfrequenz 161.300 MHz) benutzt die Infrastruktur des Rega-Funknetzes. PLB (Personal Location Beacon) sind kleine, tragbare Sender, die in einer Notsituation aktiviert werden können und Alarmsignale aussenden.

Nicht konzessionspflichtige Installationen

Verzeichnis und Informationen

Drohnen und Flugmodelle

Informationen zu ferngesteuerten Fluggeräten

Frequenznutzungen ohne Einschränkungen (Anhang 1 VVNF)

Anhang 1 der Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Auflistung der Frequenznutzungen, für die keine Konzession, keine vorgängige Meldung und kein Fähigkeitszeugnis erforderlich sind gemäss Art. 22 Abs. 2 FMG.

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Letzte Änderung 08.11.2023

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