Amateurfunk

Funkamateure stehen weltweit miteinander in Verbindung. Sie übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönlichen Mitteilungen. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Zulassung Funkamateur oder Funkamateur NOVICE ist ein gültiges Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.

Merkblatt und Vorschriften Amateurfunk

Informationen, Auszug aus den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk sowie Abkürzungen.

Gesuch um eine Zulassung Funkamateur (Rufzeichen)

Die Meldung für Privatpersonen oder Organisationen erfolgt seit dem 20. November 2023 grundsätzlich über das eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf demeGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.

Rufzeichen Amateurfunk beantragen (Privatpersonen)

Rufzeichen Amateurfunk beantragen (Vereine)

Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Meldung Spezielle Frequenznutzung

Die spezifische Nutzung von Frequenzen für die folgenden Anwendungen muss dem BAKOM gemeldet werden:

  • Unbediente Anlagen z.B. Relais
  • Fernbediente Anlagen (Remotestationen)
  • Satelitenlinks z.B. QO-100
  • Conteststationen
  • Spezialanwendungen

Um eine störungsfreie Frequenznutzung auf der unbedienten Anlage sicherzustellen, empfiehlt es sich vorgängig eine Frequenzkoordination durchzuführen. Hierfür können Sie sich an die USKA (Kontakt: mailto:qrg@uska.ch) wenden, die sie auf freiwilliger Basis dabei unterstützt. Danach können Sie die Meldung beim BAKOM über das eGov Portal durchführen.

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie Inhaber eines Schweizer Amateurfunkrufzeichens (CEPT, NOVICE, Club- Sonder- oder Contestrufzeichen) sein. Für Satellitenuplinks und unbediente Anlagen ist ein CEPT-Rufzeichen erforderlich. 

Der technische Leiter muss während dem Betrieb permanent erreichbar sein.

Für die Erstzuteilung wird eine Gebühr von CHF 70.00 erhoben.

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf demeGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.

Spezielle Frequenznutzung melden

Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Gesuch Sprecherlaubnis für Funkamateurclubs

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Fachkontakt
Letzte Änderung 29.11.2024

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Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 33 

kf-fk@bakom.admin.ch 

Kontaktinformationen drucken

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/frequenzen-antennen/frequenznutzung-mit-oder-ohne-konzessionen/amateurfunk.html