Funkamateure stehen weltweit miteinander in Verbindung. Sie übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönlichen Mitteilungen. In Notsituationen versuchen Sie die Übermittlung aufrecht zu erhalten. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Zulassung Funkamateur oder Funkamateur NOVICE ist ein gültiges Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Merkblatt Amateurfunk
Informationen, Auszug aus den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk sowie Abkürzungen.
Gesuch um eine Zulassung Funkamateur (Rufzeichen)
Die Zuteilungsanfrage kann online ausgefüllt werden auf:
Gesuch Sprecherlaubnis für Funkamateurclubs
Weitere Informationen
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 07.02.2023