Amateurfunk

Funkamateure stehen weltweit miteinander in Verbindung. Sie übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönlichen Mitteilungen. In Notsituationen versuchen Sie die Übermittlung aufrecht zu erhalten. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Zulassung Funkamateur oder Funkamateur NOVICE ist ein gültiges Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.

Merkblatt Amateurfunk

Informationen, Auszug aus den Bestimmungen des Radioreglements für den Amateurfunk sowie Abkürzungen.

Gesuch um eine Zulassung Funkamateur (Rufzeichen)

Die Zuteilungsanfrage kann online ausgefüllt werden auf:

Gesuch Sprecherlaubnis für Funkamateurclubs

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Fachkontakt
Letzte Änderung 07.02.2023

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Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 33 

kf-fk@bakom.admin.ch 

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