Wer auf einem Schweizer See (inklusive Bodensee und Genfersee) Funkanlagen betreiben möchte, braucht eine Funkkonzession. Seefunkkonzessionen und Konzessionen für den Binnenschifffahrtsfunk gelten nur für die entsprechenden Gewässer und sind daher auf Schweizer Seen nicht gültig.
Informationen über das Benützen von Funkanlagen auf Schweizer Seen (inklusive Bodensee und Genfersee).
Übermittlung der Dokumente
Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:
Letzte Änderung 22.02.2019