Funkanlagen auf Binnenseen

Wer auf einem Schweizer See (inklusive Bodensee und Genfersee) Funkanlagen betreiben möchte, braucht eine Konzession des mobilen Landfunks. Ship Station Licences sind daher auf Schweizer Seen nicht gültig.

Informationen über das Benützen von Funkanlagen auf Schweizer Seen (inklusive Bodensee und Genfersee).

Übermittlung der Dokumente

Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten,können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel

oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.03.2021

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Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 22

kf-fk@bakom.admin.ch 

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