Funkkonzessionen im Allgemeinen

Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen will, braucht eine Konzession. Jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz ist, mit Ausnahmen, konzessionspflichtig.

Konzessionsgesuch

Wer eine Konzession erwerben will, muss der Konzessionsbehörde ein Gesuch einreichen.

Die Gesuchstellerin muss alle Angaben machen, die für die Prüfung des Gesuchs und der Konzessionsvoraussetzungen sowie für den Inhalt der Konzession erforderlich sind.

Sie muss auf Verlangen eine technisch verantwortliche Person bezeichnen.

Gesuchstellerinnen mit Sitz im Ausland müssen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz angeben, an die insbesondere Mitteilungen, Vorladungen und Verfügungen rechtsgültig zugestellt werden können.

Die Gesuchstellerin darf das Frequenzspektrum erst nutzen, wenn ihr die Konzes­sionsbehörde die Konzession erteilt hat.

Die meisten Anträge können online über die virtuellen Schalter eingereicht werden.

Die folgenden Dienste sind über das Portal BAKOM Online zugänglich:

  • Antrag für Funkkonzessionen für den mobilen Landfunk (fest oder temporär)
  • Antrag für temporäre Satellitenfunkkonzessionen
  • Abfrage des Tx-Status für Richtfunkstandorte.
     

Nachfolgende Services werden seit dem 20. November 2023 auf dem eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation angeboten:

  • Anmeldung zu verschiedenen Prüfungen im Bereich Funkverkehr oder Amateurfunk
  • Antrag auf Zuteilung eines Rufzeichens für Amateurfunk
  • Antrag auf Zuteilung eines Rufzeichens für die Datenübertragung auf den Frequenzen für den Funkverkehr für allgemeine Zwecke (CB)
  • Anmeldung für eine Funkkommunikationsanlage an Bord eines Luftfahrzeugs
  • Anzeige für eine mobile Luftfahrt-LandfunkstelleAnzeige für eine Funkanlage auf einem Sportboot (Yacht) auf hoher See
  • Anzeige für eine Funkkommunikationsanlage auf einem Boot auf dem Rhein
  • Anzeige für die Installation eines kommerziellen Schiffes auf hoher See
  • Nach von CB-Funkern verwendeten Rufzeichen suchen

 

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.

Frequenznutzungen

Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Gebühren

Wenn Sie eine Funkanlage betreiben wollen, müssen Sie je nach Funkanwendung Gebühren entrichten. Die Angaben auf dieser Seite ermöglichen Ihnen, die Höhe der entsprechenden Gebühren zu ermitteln.

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/frequenzen-antennen/frequenznutzung-mit-oder-ohne-konzessionen/funkkonzessionen-im-allgemeinen.html