Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen will, braucht eine Konzession. Jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz ist, mit Ausnahmen, konzessionspflichtig.
Auszug aus den Konzessionsvorschriften
Der Auszug aus den Konzessionsvorschriften beinhaltet eine Zusammenstellung aus dem Fernmeldegesetz und den dazugehörigen Verordnungen.
Die meisten Gesuche können Online über den virtuellen Schalter beantragt werden.
Gebühren
Wenn Sie eine Funkanlage betreiben wollen, müssen Sie je nach Funkanwendung Gebühren entrichten. Die Angaben auf dieser Seite ermöglichen Ihnen, die Höhe der entsprechenden Gebühren zu ermitteln.
Letzte Änderung 01.03.2021