Funkkonzessionen im Allgemeinen

Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen will, braucht eine Konzession. Jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz ist, mit Ausnahmen, konzessionspflichtig.

Konzessionsgesuch

Wer eine Konzession erwerben will, muss der Konzessionsbehörde ein Gesuch einreichen.

Die Gesuchstellerin muss alle Angaben machen, die für die Prüfung des Gesuchs und der Konzessionsvoraussetzungen sowie für den Inhalt der Konzession erforderlich sind.

Sie muss auf Verlangen eine technisch verantwortliche Person bezeichnen.

Gesuchstellerinnen mit Sitz im Ausland müssen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz angeben, an die insbesondere Mitteilungen, Vorladungen und Verfügungen rechtsgültig zugestellt werden können.

Die Gesuchstellerin darf das Frequenzspektrum erst nutzen, wenn ihr die Konzes­sionsbehörde die Konzession erteilt hat.

Die meisten Gesuche können Online über den virtuellen Schalter beantragt werden.

Gebühren

Wenn Sie eine Funkanlage betreiben wollen, müssen Sie je nach Funkanwendung Gebühren entrichten. Die Angaben auf dieser Seite ermöglichen Ihnen, die Höhe der entsprechenden Gebühren zu ermitteln.

Fachkontakt
Letzte Änderung 05.01.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/frequenzen-antennen/frequenznutzung-mit-oder-ohne-konzessionen/funkkonzessionen-im-allgemeinen.html