Die Informationen dieser Seite werden Ihnen erlauben, den Betrag der zu entrichtenden Gebühren zu bestimmen.
Gebührenarten
Einmalige Verwaltungsgebühr
Zur Deckung der Kosten für die Erteilung oder Änderung einer Konzession wird eine einmalige Gebühr erhoben, die mit einem Stundensatz je nach Zeitaufwand verrechnet wird. Für Adress- und Namensänderungen sowie für Kündigungen wird dagegen keine Gebühr erhoben
Periodische Verwaltungsgebühr
Die Kosten für die Verwaltung einer erteilten Konzession und für die technische Kontrolle des Frequenzspektrums werden mittels jährlicher Verwaltungsgebühren gedeckt, deren Höhe vom Konzessionstyp abhängt.
Periodische Konzessionsgebühr
Da Frequenzen ein knappes öffentliches Gut sind, wird für ihre Nutzung eine Regalabgabe erhoben.
Zusätzliche Gebühr bei verspätet eingereichten Gesuchen
Idealerweise erfordert die Bearbeitung eines Konzessionsgesuchs mindestens zehn Werktage. Wird ein Gesuch zwei Werktage oder weniger vor Beginn der Gültigkeit der Konzession eingereicht, wird es als verspätet betrachtet und es wird gemäss Artikel 5a der Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich eine zusätzliche Gebühr von 50 Franken erhoben.
Gebührenerhebung
Die Gebühren werden im Voraus auf Jahresbasis erhoben. Im ersten Jahr werden sie ab dem Monat verrechnet, der auf das Datum der Konzessionserteilung folgt. Ist eine Konzession beispielsweise ab dem 10. April gültig, werden die Gebühren für die Monate Mai bis Dezember verrechnet.
Höhe der Gebühren
Die nachfolgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die periodischen Gebühren je nach Konzessionstyp.
Verwaltungsgebühr | Konzessionsgebühr | Jährlicher Gesamtbetrag | |
---|---|---|---|
Funkversuche | CHF 450.00 | CHF 48.00 | CHF 498.00 |
Vorführungen | CHF 312.00 | CHF 48.00 | CHF 360.00 |
Landradar | CHF 144.00 | CHF 48.00 | CHF 192.00 |
Jährliche Verwaltungsgebühr | Jährliche Konzessionsgebühr | ||
---|---|---|---|
Ortsfeste Funkanlage1), landesweite Nutzung | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 1680.00 | CHF 156.00 2) |
Ortsfeste Funkanlage1), regionale Nutzung | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 336.00 | CHF 156.00 2) |
Ohne Ortsfeste Funkanlage1) | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 84.00 | CHF 156.00 2) |
Anzahl Geräte | Koeffizient für landesweite Nutzung | Koeffizient für regionale Nutzung |
---|---|---|
bis 10 | 1.0 | 0.2 |
11 bis 30 | 3.5 | 0.7 |
über 30 | 5.0 | 1.0 |
Jährliche Verwaltungsgebühr | Jährliche Konzessionsgebühr | ||
---|---|---|---|
Ortsfeste Funkanlage, landesweite Nutzung | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 50.00 | CHF 156.00 2) |
Ortsfeste Funkanlage, regionale Nutzung | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 10.00 | CHF 156.00 2) |
Ohne Ortsfeste Funkanlage | Pro Bandbreite von 12.5 kHz | CHF 10.00 | CHF 156.00 2) |
Anzahl Geräte | Koeffizient für landesweite Nutzung | Koeffizient für regionale Nutzung |
---|---|---|
bis 10 | 1.0 | 0.2 |
11 bis 30 | 3.5 | 0.7 |
über 30 | 5.0 | 1.0 |
Richtfunk, SNG-/VSAT-Satelliten und drahtlose Videokamera
Die Berechnung der periodischen Gebühren bei Konzessionen für drahtlose Videokameras, Richtfunk oder SNG-/VSAT-Satelliten ist komplexer und erfolgt auf der Grundlage von der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich.
Konzession für Richtfunk und drahtlose Videokameras:
Konzession für SNG-/VSAT-Satelliten:
Letzte Änderung 26.04.2021