Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage für Funkversuche (Abstrahlversuche, Ausbreitungsmessungen etc.) während der Entwicklung von Anlagen und Systemen zu benützen.
Die Funkanlage und der Versuch sowie die Berichterstattung werden in der Konzession umschrieben. Ein technischer Leiter muss die Versuche überwachen (dipl. Ing. ETH, FH oder HTL der Ausbildungsrichtung Elektrotechnik etc.).
Gesuch für eine Funkversuchskonzession
Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Letzte Änderung 24.06.2022