Funkversuche

Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage für Funkversuche (Abstrahlversuche, Ausbreitungsmessungen etc.) während der Entwicklung von Anlagen und Systemen zu benützen.

Die Funkanlage und der Versuch sowie die Berichterstattung werden in der Konzession umschrieben. Ein technischer Leiter muss die Versuche überwachen (dipl. Ing. ETH, FH oder HTL der Ausbildungsrichtung Elektrotechnik etc.). 

Gesuch für eine Funkversuchskonzession

Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:

Fachkontakt
Letzte Änderung 24.06.2022

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Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 465 83 26

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