Organisieren Sie eine Veranstaltung (Konzert, Sportanlass etc.) oder nehmen Sie daran teil und möchten in diesem Rahmen eine drahtlose Telekommunikationsinfrastruktur einsetzen? Beachten Sie bitte, dass das Betreiben von PMR-Funkanlagen (zur Sprach- oder Datenübertragung), drahtlosen Videokameras und Satellitenfunk (SNG) eine Konzession erfordert, die beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beantragt werden kann.
Funkanlage für die Übertragung von Sprache und Daten:
Gesuch um Erteilung einer befristeten Funkkonzession:
Drahtlose Videokamera:
Gesuch um Erteilung einer befristeten Konzession für drahtlose Videokameras:
Satellitenfunk (Satellite News Gathering, SNG):
Gesuch um Erteilung einer temporären Satellitenfunkkonzession:
Drahtlose Mikrofone:
a) In der Schweiz können die meisten drahtlosen Mikrofone ohne Funkkonzession betrieben werden. Die Frequenzbänder, in denen drahtlose Mikrophone ohne Konzession betrieben werden können, sind unter folgendem Link einsehbar:
b) Hingegen ist für die Frequenznutzung von drahtlosen Audioanlagen im Hochfrequenzbereich (siehe RIR1013-20) eine entsprechende zeitlich befristete Funkkonzession nötig, die beim BAKOM beantragt werden kann:
Wichtig:
- Konzessionsgesuche sind vollständig ausgefüllt (als PDF- oder Word-Datei) an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: kf-fk@bakom.admin
- Die Frequenzen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche («first come, first served») zugeteilt. Das BAKOM übernimmt keine Gewähr dafür, dass zu spät eingereichte Gesuche bearbeitet werden. (Deshalb wird empfohlen, die Gesuche möglichst früh einzusenden, idealerweise einen Monat vor Beginn einer Veranstaltung.)
Die verwendeten Anlagen und Geräte müssen die geltenden Vorschriften und Anforderungen erfüllen. Details und Informationen hierzu finden sich unter dem folgenden Link:
Achten Sie darauf, keine Geräte zu verwenden, die auf der Liste der in der Schweiz verbotenen Anlagen und Geräte stehen:
- Das BAKOM kann an den Veranstaltungen Kontrollen zur korrekten Frequenznutzung durchführen, damit Störungen anderer am Funkverkehr Teilnehmenden vermieden werden können.
- Weiterführende Informationen sind auf Anfrage an die folgende E-Mail-Adresse erhältlich: kf-fk@bakom.admin
Grenzüberschreitende Anlässe: Für Anlässe, die gemeinsam mit Nachbarstaaten der Schweiz durchgeführt werden (z. B. Velorennen), bei denen die Funkanlagen auch im jeweils beteiligten angrenzenden Staat genutzt werden sollen, ist gleichzeitig ein Konzessionsgesuch an die zuständige Stelle des betreffenden Landes zu richten.
Letzte Änderung 29.07.2024