Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. CB bedeutet "Citizens Band" und heisst Bürger-Frequenzband.
Seit dem 1.1.2013 ist die Nutzung von Anlagen für den Jedermannsfunk (CB) nicht mehr konzessionspflichtig.
Die Befreiung dieser Funkanwendung von der Konzessionspflicht entspricht dem allgemeinen internationalen Trend und wurde in der Vergangenheit auch immer wieder aus Kreisen der entsprechenden Frequenznutzerinnen und -nutzer gewünscht.
Die nachstehende Tabelle informiert über die gültigen Einzelheiten und wesentlichen Merkmale:
Frequenzband | Name |
Technische Vorschriften | Bemerkungen |
---|---|---|---|
26960 - 27410 kHz |
DSB/SSB AM CB / CEPT PR 27 |
RIR1102-02 |
Max. 4 W (AM, FM), |
Rufzeichen
Sprechfunk: Als Folge der Befreiung von der Konzessionspflicht entfällt gleichzeitig die bisherige Zuteilung bzw. Registrierung von Rufzeichen durch die Konzessionsbehörde. Dies, da weder technische noch juristische Gründe eine Beibehaltung dieser Registrierung weiterhin erfordern.
Datenfunk: Das Datenfunk-Protokoll (Packet-Radio) verlangt hingegen ein 6-stelliges Rufzeichen aus der international für die Schweiz gültigen Serie. Das Konzessionsgesuch kann online ausgefüllt werden auf:
Kanalempfehlung
Diese Kanalempfehlung wurde durch die Interessenvereinigungen für den Jedermannsfunk (CB) erarbeitet.
Kanalverwendung |
Modulations- |
Kanal- nummer |
Frequenz |
---|---|---|---|
Datenfunk |
|
|
|
Datenfunkkanäle (Schweiz) |
FM (AM/SSB) |
20 - 22 |
27.205 MHz |
Datenfunkkanal (Schweiz) |
FM (AM/SSB) |
23 |
27.225 MHz |
Datenfunkkanal für Packet-Radio QSO (Schweiz, Liechtenstein und Deutschland) |
FM |
24 |
27.235 MHz |
Datenfunkkanal für Packet-Radio Netze und Forward (Schweiz, Liechtenstein und Deutschland) |
FM |
25 |
27.245 M |
Letzte Änderung 29.05.2018