Rundfunk

Gesuch Digitaler Rundfunk (T-DAB, DVB-T) befristet

Für Übertragungen mittels T-DAB oder DVB-T Sender für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen wie z.B. Autokinos, Autokonzerte oder Velorennen. Das BAKOM erteilt nur befristete T-DAB und DVB-T Funkkonzessionen.

Zusätzliche Informationen:

  • Jeder verwendete T-DAB und DVB-T Sender muss den geltenden RIR-Vorschriften (RIR = Radio Interface Regulations) entsprechen.
  • Gemäss den geltenden Verordnungen muss diejenige Rechtspersönlichkeit (Firma / Verein / Amt), welche T-DAB beziehungsweise DVB-T Frequenzen verwenden will (also der Veranstalter und nicht der Gerätelieferant) als Gesuchsteller / Konzessionärin im Konzessionsgesuch aufgeführt werden.
  • Da nur eine beschränkte Anzahl von Frequenzen verfügbar sind, und da die Zuteilung und Konzessionierung einer Frequenz einige Zeit benötigt, ist es ratsam, ein Konzessionsgesuch rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung beim BAKOM einzureichen. Für Konzessionsgesuche, welche in letzter Minute (d.h. 2 Tage vor Beginn einer Veranstaltung) bei uns eintreffen, muss ein Zuschlag von CHF 50.00 verrechnet werden. Dieser Zuschlag garantiert allerdings noch nicht, dass eine freie Frequenz zugeteilt und konzessioniert werden kann.
  • Eine Bewilligung der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfinden soll, muss zusammen mit dem Konzessionsgesuch eingereicht werden.  

Gesuch Analoger Rundfunk (UKW) befristet

Ohne Öffentlichkeit

Für Übertragungen mittels UKW-Sender für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen wie z.B. Autokinos, Autokonzerte oder Velorennen. Das BAKOM erteilt nur befristete Funkkonzessionen.

Zusätzliche Informationen:

  • Jeder verwendete UKW-Sender muss den geltenden RIR-Vorschriften (RIR = Radio Interface Regulations) entsprechen.
  • Gemäss den geltenden Verordnungen muss diejenige Rechtspersönlichkeit (Firma / Verein / Amt), welche UKW-Frequenzen verwenden will (also der Veranstalter und nicht der Gerätelieferant) als Gesuchsteller / Konzessionärin im Konzessionsgesuch aufgeführt werden.
  • Da nur eine beschränkte Anzahl UKW-Frequenzen verfügbar sind, und da die Zuteilung und Konzessionierung einer UKW-Frequenz einige Zeit benötigt, ist es ratsam, ein UKW-Konzessionsgesuch rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung beim BAKOM einzureichen. Für Konzessionsgesuche, welche in letzter Minute (d.h. 2 Tage vor Beginn einer Veranstaltung) bei uns eintreffen, muss ein Zuschlag von CHF 50.00 verrechnet werden. Dieser Zuschlag garantiert allerdings noch nicht, dass eine freie UKW-Frequenz zugeteilt und konzessioniert werden kann.
  • Eine Bewilligung der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfinden soll, muss zusammen mit dem UKW-Konzessionsgesuch eingereicht werden.  

Für Öffentliche Anlässe

Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, im Rahmen der Jugendarbeit oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe vergibt das Bakom Konzessionen von kurzer Dauer (UKW-Kurzveranstaltungen).

Für weitere Informationen und Antragsformular:

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.02.2025

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