Hochseefunk

Wer auf einem Schiff auf dem Meer (Yachten und Handelsschiffe) Funkanlagen bedient, nimmt am internationalen beweglichen Seefunkdienst teil. Für das Betreiben von Funkanlagen auf dem Meer braucht es nach dem internationalen Radioreglement eine Ship Station Licence. Für Schiffe, die in amtlichen schweizerischen Registern immatrikuliert sind, wird die Ship Station Licence vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ausgestellt.

Benützung von Hochsee- und Rheinfunkanlagen

Auszüge aus dem internationalen Radioreglement.

Merkblatt Hochseeyachten

Informationen über das Erteilen von Ship Station Licences auf Hochseeyachten.

Meldung einer Funkanlage auf einem Sportschiff (Hochsee)

Formular für das Betreiben von Funkanlagen auf Hochseeyachten.

Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:

Meldung Handsprechfunkgerät mit DSC

Formular für das Betreiben von Handsprechfunkgerät mit DSC für die Teilnahme am beweglichen Seefunkdienst

Meldung einer Funkanlage auf einem Hochseeschiff (SOLAS)

Formular für das Betreiben von Funkanlagen auf Handelsschiffen, die dem SOLAS unterstellt und in der Schweiz registriert sind.

Die Meldung kann online ausgefüllt werden auf:

Merkblatt über Seenotfunkbaken (EPIRB)

Damit beim Auslösen einer EPIRB im Seenotfall die Rettungskette richtig funktioniert, müssen Seenotfunkbaken korrekt registriert werden.

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Diese Dokument fasst die wichtigsten Bestimmungen zu den Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren zusammen.

Gültigkeit des "Eingeschränkten Radiotelefonistenausweises des beweglichen Seefunkdienstes (gültig auf Yachten)" – Yachtcharter in Kroatien

Der ehemalige "eingeschränkte Radiotelefonistenausweis des beweglichen Seefunkdienstes (gültig auf Yachten)" ist nur noch gültig für das Bedienen von Anlagen ohne DSC, die den Anforderungen des GMDSS nicht entsprechen.

Überblick GMDSS

Informationen über GMDSS. Es ist das Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitssystem, das 1999 von der International Maritime Organization (IMO) weltweit eingeführt worden ist.

Übermittlung der Dokumente

Falls Sie die Formulare auf Papier ausfüllen möchten, können Sie diese Dokumente per Post an die folgende Adresse senden:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel

oder auf elektronischen Weg übermitteln wie auf folgender Seite beschrieben ist:

Weitere informationen

Fachkontakt
Letzte Änderung 05.03.2021

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Kontakt

Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 33

kf-fk@bakom.admin.ch 

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https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/frequenzen-antennen/frequenznutzung-mit-oder-ohne-konzessionen/seefunk.html