Drahtlose Mikrofone

Vor über dreissig Jahren kamen drahtlose Mikrofone auf. Heute sind sie aus der audiovisuellen Branche, aber auch aus Konferenzen, öffentlichen Debatten, Konzerten usw. nicht mehr wegzudenken. Drahtlose Mikrofone geben Rednern und Kunstschaffenden viel Bewegungsfreiheit. Sie weisen im Allgemeinen eine schwache Leistung auf und arbeiten in verschiedenen Frequenzbändern. Die Verwendung eines solchen Geräts ist der Fernmelderegulierung unterstellt.

 

Funkregulierung

Die Funkregulierung unterscheidet zwischen Funkanwendungen, welche in einem bestimmten Frequenzbereich über einen primären und solchen die über einen sekundären Status verfügen. Drahtlose Mikrofone gehören zur Kategorie der Funkanwendungen mit einem sekundären Status. Einige für drahtlose Mikrofone freigegebene Frequenzbereiche sind primären Funkanwendungen, wie beispielsweise Rundfunk und Mobilfunk, zugeteilt. Das bedeutet konkret, dass drahtlose Mikrofone nur jene Frequenzlücken nutzen dürfen, welche von den primären Funkanwendungen nicht verwendet werden. Weiter gilt für sekundäre Funkanwendungen die Bedingung, dass diese die primären, prioritären Funkanwendungen nicht stören dürfen. Drahtlose Mikrofone verfügen somit weder über ein Recht auf reservierte Frequenzressourcen noch geniessen diese einen Schutzanspruch.

Trotz der Harmonisierungsbemühungen in Europa sind heute die für die Nutzung drahtloser Mikrofone bestimmten Frequenzbänder oft Gegenstand nationaler Einschränkungen. Die Empfehlung des Europäischen Funkausschusses ERC/REC 70-03 betreffend die Nutzung von Funkanlagen mit kurzer Reichweite (SRD, short range devices) erwähnt die nationalen Einschränkungen für diejenigen Frequenzbänder, welche für drahtlose Mikrofone verfügbar sind. Ebenfalls genannt werden die technischen Parameter, wie die Strahlungsleistung und die in diesem Bereich geltenden harmonisierten Normen. 

 

Frequenzen

Für die Schweiz sind die nutzbaren Frequenzen im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) aufgeführt. Die genauen technischen Parameter und allfällige Einschränkungen, sowie eine allfällige Konzessionspflicht sind in den technischen Schnittstellen-Anforderungen (RIR) festgelegt.

Die untenstehende Tabelle zeigt die erlaubten Leistungen und die anwendbaren technischen Schnittstellen-Anforderungen für jedes Frequenzband, in denen drahtlose Mikrophone ohne Konzession betrieben werden können:

 

 
Frequenzbereich Maximale
Sendeleistung
Technische Anforderungen Bemerkungen
31.4 - 39.6 MHz 100 mW ERP RIR1009-01 Nutzung nur in den in der RIR1009-01 angegebenen Kanälen
174 - 223 MHz 50 mW ERP RIR1009-02  
470 - 694 MHz 50 mW ERP RIR1009-10  
477 - 694 MHz 250 mW ERP RIR1009-11 Nutzung nur in den in der RIR1009-11 angegebenen Kanälen

823 - 826 MHz

20 mW EIRP (ca. 12 mW ERP)

RIR1009-18

100 mW EIRP (ca. 60 mW ERP) für am Körper getragene drahtlose Mikrofone

826 - 832 MHz

100 mW EIRP
(ca. 60 mW ERP)

RIR1009-13

 

863 - 865 MHz

10 mW ERP

RIR1009-05

 

1350 - 1400 MHz  20 mW EIRP  RIR1009-20  Nutzung ab 01.01.2020 möglich. Nutzung nur innerhalb von Gebäuden. 50 mW EIRP für am Körper getragene drahtlose Mikrofone oder mit eingebauter Spectrum Scanning Procedure (SSP) 

1785 - 1804.8 MHz

20 mW EIRP
(ca. 12 mW ERP)

RIR1009-09

50 mW EIRP (ca. 30 mW ERP) für am Körper getragene drahtlose Mikrofone oder mit eingebauter Spectrum Scanning Procedure (SSP)

Hinweise:

  • Drahtlose Mikrofone können auch in einigen anderen Frequenzbändern betrieben werden.

Zum Beispiel in den für nicht-spezifische Kurzstreckenfunkanwendungen vorgesehenen Frequenzbereichen oder in dem für DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) vorgesehenen Frequenzbereich bei 1880 MHz. Die technischen Schnittstellen-Anforderungen für die Frequenzbereiche und Funkparameter für die nicht-spezifischen Anwendungen werden in den RIR1008 definiert, diejenigen für DECT im 1880 MHz Frequenzbereich in den RIR0503-01.

 

Freiwillige Frequenzkoordination für konzessionsbefreite PMSE Geräte

Die Koordination der von Mikrofonen genutzten Frequenzen, insbesondere an Anlässen wo sehr viele Mikrofone eingesetzt werden (z.B. Konzerte, Ausstellungen, Pressekonferenzen, usw.), erfolgt nicht durch das BAKOM. Das Amt greift auch bei Störungen, die bei der gleichzeitigen Nutzung derselben Frequenz durch zwei oder mehrere drahtlose Mikrofone entstehen, nicht ein. Zur Erinnerung: Die völlig störungsfreie Nutzung ist bei den für drahtlose Mikrofone verfügbaren Frequenzen nicht gewährleistet. Es ist somit Sache des Veranstalters, darauf spezialisierte Privatunternehmen zu beauftragen oder es den verschiedenen Nutzern vor Ort zu überlassen, sich zu arrangieren.

Nutzer von konzessionsbefreiten PMSE Geräten können sich auf freiwilliger Basis auf der von dritter Seite bereitgestellten Web Applikation registrieren, um den Frequenzeinsatz bei Anlässen zu arrangieren. 

FreqCoord

 

Alle andern Geräte dürfen nur mit einer gültigen Funkkonzession in Betrieb genommen werden. Zum Antragsformular

Inverkehrbringen

Die drahtlosen Mikrofone unterliegen den üblichen Voraussetzungen des Inverkehrbringens von Fernmeldeanlagen: Erfolgreich abgeschlossenes Konformitätsbewertungsverfahren, Beachtung des Nationalen Frequenzzuweisungsplan, Konformitätserklärung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen.

Beim Inverkehrbringen von drahtlosen Mikrofonen, bei denen Frequenzen eingestellt werden können, welche in der Schweiz nicht erlaubt sind, muss die Verpackung die Angabe der entsprechenden Einschränkung in der Schweiz tragen. Die Einschränkungen müssen in der Bedienungsanleitung genau angegeben sein (detaillierte Informationen). Dadurch werden Störungen anderer Dienste vermieden.

 

Fachkontakt
Letzte Änderung 03.01.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-geraete/drahtlose-mikrofone.html