Mobilfunk-Verstärker (Repeater)

Schwacher Handyempfang in den eigenen vier Wänden oder im Geschäft kann uns das Leben erschweren – da liegt der Einsatz eines Repeaters nahe. Mit diesen Geräten lassen sich die Mobilfunk-Signale verstärken, zugleich können sie aber auch stören. Vor der Verwendung von Repeatern müssen deshalb mehrere Anforderungen erfüllt sein.

Konformität

Der Repeater muss konform zur  Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR784.101.2) oder zur EU Funk-Richtlinie (2014/53/EU) sein.

Damit soll sichergestellt werden, dass der Repeater gewisse technische Grenzwerte einhält und wenn bestimmungsgemäss eingesetzt, andere Funkanwendungen nicht stört. Mobilfunk-Repeater dürfen zum Beispiel keine Frequenzen ausserhalb der Mobilfunkbänder verstärken; deshalb ist in den Normen unter Anderem vorgegeben, welche Verstärkung an den Frequenzbandgrenzen noch zulässig ist. Das ist gerade für Breitbandverstärker eine technische Herausforderung.

Importieren Sie ein Mobilfunk-Repeater aus dem Ausland so sind Sie für dessen Konformität verantwortlich; der Import nicht konformer Funkanlagen ist strafbar.

Mehr Informationen finden Sie unter: 

 
 
 

Es gilt zu beachten, dass nur diejenigen Funkanlagen in der Liste der nichtkonformen Funkanlagen aufgelistet werden, bei denen im Zuge einer Nachweiskontrolle durch das BAKOM eine technische Nichtkonformität festgestellt wurde. Ist eine Funkanlage auf dieser Liste nicht aufgeführt, kann aus den oben genannten Gründen nicht davon ausgegangen werden, dass diese deswegen konform ist.

Einhalten der Schnittstellenanforderung

Der Repeater muss die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten.

Die einzelnen Schnittstellenanforderungen setzten in den jeweiligen Bereichen den nationalen Frequenzzuweisungsplan um. Der Mobilfunk-Repeater soll ja keine anderen Frequenzen als die des Mobilfunks verstärken. Eine technische Schnittstellenanforderung beinhaltet die vorgesehene Anwendung und die technischen Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn eine Funkanlage im entsprechenden Frequenzband betrieben werden soll. Ebenfalls findet man darin Angaben zu den Nutzungseinschränkungen und Normen.

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Erlaubnis der Mobilfunknetzbetreiber

Jeder einzelne Mobilfunknetzbetreiber, dessen Frequenzen Sie mit Ihrem Repeater verstärken, muss Ihnen sein Einverständnis dazu geben. Die Mobilfunknetzbetreiber haben für die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen eine Konzession. Sie planen ihr Mobilfunknetz und können dabei auch die Mobilfunk-Repeater bei ihrer Planung berücksichtigen. Je nach Anforderung des Mobilfunknetzbetreiber darf ein Breitbandverstärker oder ein selektiver Verstärker eingesetzt werden. Ohne deren Einverständnis dürfen Sie den Mobilfunk-Repeater nicht in Betrieb nehmen.

Eine Installation gemäss den anerkannten Regeln der Technik

Die Installation des Repeaters muss fachgerecht erfolgen.
Sind zum Beispiel die Antennen des Repeaters zu nahe beieinander montiert oder eine zu hohe Verstärkung eingestellt, so kann der Mobilfunk-Repeater schwingen, d.h. er erzeugt von sich aus Aussendungen, die das Mobilfunknetz stören können.

Mobilfunknetzbetreiber können die Frequenzen oder die Sendeleistungen in ihrem Netz jederzeit ändern, was zur Folge haben kann, dass Repeater, die in der Vergangenheit keine Probleme verursachten, auf einmal stören.

So ist in den letzten Jahren die Mehrzahl der Störungsmeldungen auf Mobilfunk-Repeatern zurückzuführen. Funkstörungen zu beheben ist aufwendig und kann finanzielle Folgen für den Verursacher haben.   

 

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Letzte Änderung 11.03.2020

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