WLAN / RLAN

WLAN, auch als RLAN (Radio Local Area Network) bekannt, ist die englische Abkürzung für drahtloses lokales Netz (Wireless Local Area Network). Solche Systeme bieten eine drahtlose Erweiterung zum lokalem Datennetz (z.B. drahtloser Internet-Zugang im Flughafen für tragbare Computer).

Für drahtlose lokale Netze stehen 4 Frequenzbänder zur Verfügung. Für das Benutzen dieser Frequenzbänder wird keine Konzession gebraucht.

Die Benutzer müssen sicherstellen, dass die maximal erlaubte abgestrahlte Leistung, wie sie in den unten genannten Schnittstellenanforderungen definiert ist, nicht überschritten wird (zum Beispiel durch die Benutzung von Antennen mit Gewinn).

Inverkehrbringen

Anlagen, die mittels Funktechnik (Funksender und Empfänger) arbeiten, müssen die Anforderungen der FAV erfüllen um Störungen des Frequenzspektrums zu vermeiden. Eine Telekommunikationsanlage darf nur angeboten, in Verkehr gebracht oder benutzt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Der Hersteller und die Vertriebskette in der Schweiz müssen sicherstellen, dass die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt auch für Privatpersonen, die direkt Telekommunikationsvorrichtungen importieren.

2.4 GHz Frequenzband (2.4 - 2.4835 GHz)

Anlagen, die in diesem Frequenzband arbeiten, können auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ist auf maximal 100 mW begrenzt.

Die technischen Anforderungen sind in der Schnittstellenanforderung RIR1010-01 beschrieben.

Unteres 5 GHz Frequenzband (5.15 - 5.35 GHz)

Die Nutzung ist ausschliesslich auf das Gebäudeinnere (indoor) beschränkt.

Im Frequenzband 5.15 - 5.25 GHz ist die abgestrahlte Leistung auf maximal 200 mW beschränkt.

Im Frequenzband 5.25 - 5.35 GHz ist die abgestrahlte Leistung auf maximal 200 mW beschränkt, sofern die Anlage TPC-Funktionalität (Regelung der abgestrahlten Leistung) aufweist. Die abgestrahlte Leistung von Anlagen ohne TPC-Funktionalität ist auf maximal 100 mW beschränkt. DFS (Dynamische Wahl der Betriebsfrequenz) ist für alle Anlagen obligatorisch.

Die technischen Anforderungen an die Anlagen sind in der Schnittstellenanforderung RIR1010-05 beschrieben.

Oberes 5 GHz Frequenzband (5.47 - 5.725 GHz)

Anlagen, welche in diesem Frequenzband arbeiten, können auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. Die abgestrahlte Leistung von solchen Anlagen ist mit TPC auf maximal 1 W und für Anlagen ohne TPC auf maximal 500 mW beschränkt. Die DFS-Funktionalität ist für alle Anlagen obligatorisch.

Die technischen Anforderungen sind in der Schnittstellenanforderung RIR1010-04 beschrieben.

6 GHz Frequenzband (5.945 – 6.425 GHz)

Anlagen, die in diesem Frequenzband arbeiten, werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Anlagen vom Typ "Low Power Indoor (LPI) WAS/RLAN" mit einer Sendeleistung bis maximal 200 mW e.i.r.p. deren Nutzung ausschliesslich auf das Gebäudeinnere (indoor) beschränkt ist. Achtung: Der Einsatz in Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
  • Anlagen vom Typ "Very Low Power (VLP) WAS/RLAN" mit einer Sendeleistung bis maximal 25 mW e.i.r.p., welche auch ausserhalb von Gebäuden betrieben werden können, aber deren Einsatz in Drohnen nicht erlaubt ist.

Die technischen Anforderungen an die Anlagen sind in der Schnittstellenanforderung RIR1010-11 beschrieben.

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Letzte Änderung 03.05.2022

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