Photovoltaikanlagen ermöglichen die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen und spielen eine entscheidende Rolle in der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Schweizerischen Energiestrategie. Allerdings können manche Anlagen Funkdienste stören. Dies gilt besonders dann, wenn sie mit Optimierern ausgestattet sind. Wie die Störungen entstehen und welche Vorkehrungen Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen treffen sollten, erläutert das folgende Informationsblatt.
Links
Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)
Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)
Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VNF)
Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VVNF)
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E-Mailadresse: BAKOM-EMV-FS
Letzte Änderung 13.12.2022