Kennzeichnung der Geräte

Geräte müssen mit einem Konformitätskennzeichen gekennzeichnet werden. Entweder das schweizerische "CH" oder das europäische "CE".

Geräte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass sie eindeutig identifiziert werden können. Sie müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:

  • Typenbezeichnung;
  • Baureihe;
  • Seriennummer;
  • oder andere geeignete Angaben.

Weiter müssen der Name, die Firma oder die eingetragene Handelsmarke der Herstellerin, und wenn diese nicht in der Schweiz, in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Importeurin und deren Postadressen angebracht werden.

Sind dieser Angaben aufgrund der Art resp. der Grösse des Gerätes nicht möglich, müssen diese Informationen auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument des Gerätes angegeben werden.

 

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Letzte Änderung 19.08.2019

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