Konformitätserklärung "Schweiz"

Die Konformitätserklärung ist eine Bestätigung, dass die Funkanlage den grundlegenden Anforderungen entspricht. Sie wird von der Herstellerin oder ihrer in der Schweiz niedergelassenen bevollmächtigten Person ausgestellt. Fällt die Funkanlage unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätserklärung verlangen, so genügt eine einzige Erklärung. Ein Dossier, das aus mehreren einzelnen Erklärungen besteht, ist einer einzigen Erklärung gleichzusetzen.

Jeder Funkanlage, die auf dem Markt bereitgestellt wird, muss nach Wahl der Herstellerin eine Erklärung über die Konformität in ihrer vollständigen Form oder in ihrer vereinfachten Form beigefügt werden.

Die Konformitätserklärung "Schweiz" wird Funkanlagen, die das Schweizer Konformitätskennzeichen tragen, beigelegt.

Schweizerisches Konformitätskennzeichen

Die vollständige Konformitätserklärung muss nach folgendem Modell erstellt werden:

Konformitätserklärung

  1. Funkanlage (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  2. Name und Adresse der Herstellerin oder ihrer in der Schweiz niedergelassenen bevollmächtigten Person:
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt die Herstellerin:
  4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung der Funkanlage Zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation der Anlage notwendig ist):
  5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die anwendbaren Rechtsvorschriften der Schweiz:
    Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen
    gegebenenfalls weitere anwendbare Rechtsvorschriften
  6. Angabe der einschlägigen technischen Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, bezüglich derer die Konformität erklärt wird. Dabei müssen die jeweilige Identifikationsnummer, die angewandte Fassung und gegebenenfalls das Ausgabedatum angegeben werden:
  7. Gegebenenfalls: Die Konformitätsbewertungsstelle (Name, Identifikationsnummer) hat ... (Beschreibung ihrer Mitwirkung) und folgende Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt:
  8. Gegebenenfalls: Beschreibung des Zubehörs und der Bestandteile einschliesslich Software, die den bestimmungsgemässen Betrieb der Funkanlage ermöglichen und von der Konformitätserklärung erfasst werden: …
  9. Zusatzangaben:
    Unterzeichnet für und im Namen von:
    (Ort und Datum der Ausstellung):
    (Name, Funktion) (Unterschrift):

Die vereinfachte Konformitätserklärung muss in einer der schweizerischen Amtssprachen oder in Englisch abgefasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.

Die vereinfachte Konformitätserklärung hat folgenden Wortlaut:

  • Hiermit erklärt [Name der Herstellerin], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen entspricht.
  • Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar: [genaue Adresse]

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Letzte Änderung 12.01.2018

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