Nicht-konforme Geräte

Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte, welche die in der Schweiz geltenden Vorschriften nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Das BAKOM führt eine nicht abschliessende Liste von Anlagen und Geräten, deren Verkauf und Verwendung hierzulande verboten sind.

Das BAKOM führt Kontrollen von Fernmeldeanlagen und elektrischen Geräten durch, die in die Schweiz importiert, verkauft oder benutzt werden. Wird bei diesen Kontrollen festgestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften und insbesondere die technischen Anforderungen nicht erfüllt sind, verfügt das BAKOM ein Verkaufsverbot und fügt die betreffenden Anlagen und Geräte der Liste der nicht-konformen Geräte hinzu.

Die Nutzung von Geräten und Anlagen, die auf dieser nicht abschliessenden Liste aufgeführt sind, kann Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen. Sie dürfen somit weder verwendet, verkauft, verschenkt oder importiert noch in irgendeiner Form beworben werden. Die Missachtung eines solchen Verbots stellt eine Widerhandlung dar und kann mit Busse bestraft werden. Wer ein nicht-konformes Gerät bzw. eine nicht-konforme Anlage verwendet, muss damit rechnen, dass ihr oder ihm zusätzlich zur Busse auch die Kosten für die Lokalisierung und Behebung einer allfälligen Störung auferlegt werden.

Aber Achtung: Ist eine Anlage oder ein Gerät nicht auf der Liste aufgeführt, so bedeutet dies nicht automatisch, dass die Konformität gewährleistet ist! Zusätzliche Informationen bietet das Merkblatt für den Kauf von Funkanlagen im Ausland für den Eigengebrauch auf der Website des BAKOM.

 
 
https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/geraete-anlagen/nicht-konforme-geraete.html