Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.
Die Anspruchsberechtigten haben dem BAKOM periodisch eine Selbstdeklaration einzureichen. Das BAKOM hat entschieden, im Jahr 2023 keine Selbstdeklaration einzuverlangen. Unabhängig davon ist dem BAKOM innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen von Art. 36 Abs. 3 VPG nicht mehr erfüllt sind.
Liste der förderungsberechtigten Titel der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Medienmitteilungen
Gesuchsformulare
Ein Gesuch um Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kann jederzeit beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingereicht werden. Die Gesuchsformulare sowie eine Wegleitung mit allen nötigen Angaben finden Sie hier.
Letzte Änderung 21.03.2024
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